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Inneres

Grünen-Anträge zum privaten Waffenbesitz unter Experten umstritten

Ein Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Waffenrechts (18/9674) ist unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag, 28. November 2016, bei einer Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Ansgar Heveling (CDU/CSU) zu zwei Anträgen der Grünen-Fraktion deutlich. Während die eine Vorlage (18/7654) auf eine Beschränkung der Abgabe von „anschlagfähigen Ausgangsstoffen“ abzielt, wird in dem zweiten Antrag (18/9674) die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen.

Grüne: Privaten Waffen- und Munitionsbestand kontrollieren

Er soll nach dem Willen der Fraktion „regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung“ vorsehen und die Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigen, „die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert“.

Auch soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge unter anderem spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsehen und „die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen“ verbieten.

„Verfügbarkeit von Schusswaffen begünstigt Tatausübung“ 

Ferner soll sich die Bundesregierung laut Vorlage im EU-Ministerrat unter anderem dafür einzusetzen, dass Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind.

Prof. Dr. Thomas Feltes von der Ruhr-Universität Bochum machte deutlich, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen eine Tatausübung begünstige. Eine Reduktion der Verfügbarkeit bestimmter Waffen könnte nach seinen Worten auch zu einer Reduktion entsprechender Taten führen.

Kritik am „Irrsinn tödlicher Sportwaffen“

Der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, Roman Grafe, kritisierte den „Irrsinn tödlicher Sportwaffen“. Er verwies zugleich darauf, dass im Zeitraum vom 1990 bis 2016 mindestens 237 Menschen mit Schusswaffen von Sportschützen getötet worden seien.

Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Rainer Hofius sagte, die große Masse der legalen Waffenbesitzer sei unproblematisch. Zwar gebe es tragische Einzelfälle, doch sei zu fragen, ob dies Gesetzesänderungen rechtfertige, argumentierte Hofius, der zugleich auf das Problem des großen Marktes illegaler Waffen verwies.

„Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten“

Der Präsident des „Forum Waffenrecht“, Hans-Herbert Keusgen, äußerte sich überzeugt, dass von den von ihm vertretenen rund 2,5 Millionen Sportschützen, Jägern und Sammlern grundsätzlich keine Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Einzel- und insbesondere Beziehungstaten könnten auch mit einem noch so strengen Waffenrecht nicht verhindert werden.

Hans-Jürgen Marker von der Gewerkschaft der Polizei formulierte den Grundsatz, jede Schusswaffe, die es nicht gebe, sei eine „gute Waffe“. Er respektiere die Belange der Sportschützen und Jäger, die sich aber in einem strengen Rahmen bewegen müssten, und plädiere für ein restriktives Waffenrecht, bei dem jedoch nicht „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ werden solle. (sto/28.11.2016)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum
  • Roman Grafe, Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“
  • Rainer Hofius, Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Koblenz
  • Hans Herbert Keusgen, Präsident des Forums Waffenrecht e.V., Ratingen
  • Hans-Jürgen Marker, Gewerkschaft der Polizei, Berlin
  • Dr. Heike Michael-Schulz, Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, Berlin

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