+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Bundestag bietet jungen Arabern Stipendium an

arabische IP-Stipdeniaten

Der Bundestag bietet seit einigen Jahren ein Stipendienprogramm für arabische Hochschulabsolventen an. (DBT/Jacob)

Der Deutsche Bundestag bietet 2016 wieder ein Stipendienprogramm für politisch engagierte junge arabische Hochschulabsolventen an, die Interesse am deutschen parlamentarischen System haben und sich in ihren Heimatländern aktiv für demokratische Grundwerte einsetzen. Das vierwöchige Kompaktprogramm findet von Donnerstag, 1. September, bis Freitag, 30. September 2016, in Berlin statt. Kernstück ist ein einwöchiges Praktikum im Büro eines oder einer Bundestagsabgeordneten. Bewerbungsschluss ist Sonntag, 31. Januar 2016.

Programm und Stipendium

Im Mittelpunkt stehen zudem Veranstaltungen zum deutschen parlamentarischen System sowie Vorträge, Workshops und Seminare, unter anderem zu den Themen Geschichte und Kultur Deutschlands, Religionsfreiheit (Besuch einer Kirche, Synagoge und Moschee), Minderheitenfragen, Systemvergleiche und der Umgang mit Diktaturerfahrungen und der deutschen Erinnerungskultur (NS-Diktatur, SED-Diktatur). Ein Workshop zum Thema Projektmanagement soll helfen, eigene Projektideen mit dem Ziel der Förderung der Demokratie und Zivilgesellschaft in den jeweiligen Herkunftsländern zu entwickeln.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Stipendium in Höhe von 500 Euro. Zusätzlich werden die Kosten für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung übernommen. Darüber hinaus wird freie Unterkunft in einer Wohnanlage (Zwei-Personen-Wohngemeinschaft) gewährt. Die Kosten der Anreise nach und der Abreise von Berlin werden erstattet.

Auswahl und Zulassungsvoraussetzungen

Das Stipendienprogramm richtet sich an engagierte, aufgeschlossene, belastungsfähige und politisch interessierte Nachwuchskräfte aus der arabischen Welt, die die demokratische Zukunft ihrer Länder aktiv und verantwortlich mitgestalten wollen. Die Bewerber werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch in eine deutsche Botschaft im arabischen Raum eingeladen und von einer unabhängigen Auswahlkommission des Bundestages im Hinblick auf ihre fachlichen, sozialen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen ausgewählt. Die Kosten für die Anreise zum Auswahlgespräch werden anteilig erstattet.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines arabischen Landes besitzen, zum Beginn des Stipendiums jünger als 35 Jahre sein, ein Hochschulstudium abgeschlossen und sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Auch sollten sie an politischen Zusammenhängen interessiert sowie gesellschaftlich und politisch engagiert sein.

Bewerbungsunterlagen

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können per E-Mail in einem PDF-Dokument, dessen Dateiname aus dem Nachnamen und Vornamen besteht („Nachname-Vorname“), an die deutsche Vertretung im jeweiligen Land geschickt werden, und zwar in deutscher Sprache mit folgenden eingescannten Unterlagen: Passfoto (im Bewerbungsbogen auf der ersten Seite einfügen); Bewerbungsbogen (im Internet unter: www.bundestag.de/ips_arabisch); Nachweis sehr guter deutscher Sprachkenntnisse; Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten); Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (ID); amtlich beglaubigte Kopie des Studienabschlusszeugnisses; ein Empfehlungsschreiben in deutscher oder englischer Sprache von einem Hochschullehrer oder Arbeitgeber, in dem die fachliche Qualifikation des Bewerbers für das Programm beurteilt wird.

Kopien sind dann beglaubigt, wenn von einer amtlichen Stelle (deutsche oder ausländische Behörde, Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland, Universitätsstelle, Notar, amtlich vereidigter Dolmetscher) durch Dienstsiegel und Unterschrift bestätigt wird, dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Bei mehreren zusammengehefteten Fotokopien muss jedes einzelne Blatt beglaubigt sein. Falls die Unterlagen nicht ordnungsgemäß beglaubigt sind, kann eine die Bewerbung nicht bearbeitet werden. (vom/09.12.2015)

Marginalspalte