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17.03.2014 Petitionsausschuss — hib 132/2014

Kein Verzicht auf Sanktion bei ALG II

Berlin: (hib/HAU) Ein gänzlicher Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird von der Bundesregierung abgelehnt. Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollten, „auch zur Mitwirkung verpflichtet sind“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Es werde erwartet, dass Termine wahrgenommen und Unterlagen beigebracht werden. Ebenso, dass auf Angebote zur Weiterbildung regiert wird und Vorschläge zur Beschäftigung angenommen werden, sagte Lösekrug-Möller. „Unser Sozialgesetzbuch erwartet eigene Anstrengungen“, betonte sie.

In der während der Sitzung diskutierten öffentlichen Petition wird hingegen die Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim ALG II gefordert. Nach Aussage der Petentin Inge Hannemann werden Menschen durch Leistungskürzungen in existenzielle Not - „bis hin zur Obdachlosigkeit“ - getrieben. „In einem so reichen Sozialstaat wie wir einer sind, darf so etwas nicht mehr passieren“, sagte sie. Zudem hätten Sanktionen ihren Erfahrungen nach auch keinen positiven Effekt, so Hannemann, die selbst Mitarbeiterin in einem Jobcenter ist. Es sei ein Skandal, dass die Jobcenter in die Rolle von Erziehungsberechtigten für Volljährige gedrängt würden. Außerdem verstoße die Sanktionierung gegen die durch das Grundgesetz gewährte Sicherung des gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums, befand die Petentin und verwies auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, in denen festgelegt worden sei, dass das Existenzminimum „zu jeder Zeit und in jedem Fall sichergestellt werden muss“.

Aus Sicht der Parlamentarischen Staatssekretärin verstoßen die Sanktionsregelungen jedoch weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch die freie Wahl des Berufs sei gewährleistet und der Gleichheitsgrundsatz gewahrt. Das habe das Bundesverfassungsgericht bestätigt, so Lösekrug-Möller. „Unser Recht ist hier ganz seriös ausgefüllt.“ Dennoch, so die SPD-Politikerin weiter, seien die Bundesregierung ebenso wie das Parlament bereit, sich die Entwicklung permanent anzuschauen.

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