+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.03.2014 Auswärtiges — Antwort — hib 159/2014

Rüstungsexporte in die Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Deutsche Bundesregierungen haben zwischen 2005 und 2012 knapp 1.300 Ausfuhrgenehmigungen für genehmigungspflichtige Rüstungsexporte in die Ukraine im Umfang von insgesamt rund 52 Millionen Euro erteilt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/863) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/635) hervor. Spitzenreiter waren demnach die Jahre 2008 und 2009 mit Rüstungsgüter-Exporten im Wert von 14,9 und 15,7 Millionen Euro. Hinzu kamen laut Antwort im Zeitraum 2005 bis 2012 nochmals mehr als 650 Genehmigungen für Dual-Use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Der Umfang betrug in diesem Zeitraum bei diesen Gütern insgesamt rund 102 Millionen Euro

Die Linksfraktion hatte in der Kleinen Anfrage zudem den Vorwurf einer rechtsradikalen Unterwanderung der ukrainischen Protestbewegung gegen den damals amtierenden Präsidenten Viktor Janukowitsch thematisiert. Der Bundesregierung ist laut Antwort bekannt, dass „auch unterschiedliche radikale, nationalistische, rechtsradikale und gewaltbereite Splittergruppen“ an den Protesten teilgenommen hätten. „Dessen ungeachtet waren aber nach Einschätzung der Bundesregierung die überwiegende Mehrheit der Demonstranten auf dem Maidan in Kiew und deren Unterstützer stets friedlich Protestierende, die ihrer Kritik an der politischen Führung der Ukraine Ausdruck verleihen wollten und für einen proeuropäischen, rechtsstaatlichen Kurs der Ukraine eintraten.“

Die Bundesregierung sieht zudem keinen Widerspruch zwischen restriktiven EU-Maßnahmen gegenüber „bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine“ und ihrer Forderung, dass die Ukraine sich „frei von äußerem Druck außenpolitische Entscheidungen“ treffen kann. Eine mögliche EU-Unterstützung im Wirtschafts- und Finanzbereich könne einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung leisten, sofern die Ukraine zu entsprechenden Reformen bereit sei, heißt es in der Antwort weiter. „Diese Hilfen sollten aus Sicht der Bundesregierung in einen internationalen Kontext, der auch die Russische Föderation umfassen sollte, eingebettet werden.“

Marginalspalte