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07.05.2014 Ausschuss für Gesundheit — hib 235/2014

Hebammen-Hilfe soll schnell ins Gesetz

Berlin: (hib/PK) Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will erste politische Initiativen zur Lösung der Haftpflichtproblematik bei freiberuflichen Hebammen in laufende Gesetzgebungsverfahren einbinden. Der Minister stellte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss den Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ vor einschließlich der von ihm favorisierten Lösungswege.Geplant ist demnach ein zügiger Ausgleich für höhere Versicherungsprämien, konkrete Vereinbarungen zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe und der Aufbau einer professionellen Datengrundlage für die Hebammenversorgung. Ferner wird der Verzicht auf Regressforderungen in einem bestimmten Umfang erwogen, um die Prämien für die Berufshaftpflicht nicht weiter ansteigen zu lassen.Die rund 3.500 freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe klagen über exorbitant steigende Beiträge zur Haftpflichtversicherung. Zudem hatte unlängst eine Versicherung angekündigt, sich im Sommer 2015 aus dem Geschäft mit Hebammen zurückzuziehen. Es bestand die Gefahr, dass Hebammen sich in Kürze überhaupt nicht mehr versichern können, weil es keine Anbieter mehr gibt. Nach Auskunft von Gröhe ist es inzwischen gelungen, ein neues Angebot der Versicherer zu erwirken, mit dem sichergestellt wird, dass der Gruppenhaftpflichtvertrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) bis zum Sommer 2016 weitergeführt wird.Die beiden großen Fachverbände, der DHV und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), haben unterschiedliche Gruppenverträge abgeschlossen. Beim BfHD sollte der Gruppenrahmenvertrag mit dem Versicherungskonsortium Ende Juni 2014 auslaufen, beim DHV ein Jahr später. Zumindest für den DHV scheint nun ein Aufschub erreicht. Dies sei mit „erheblichen Anstrengungen“ verbunden gewesen, sagte Gröhe. Eine langfristige Lösung steht noch aus.Die zum 1. Juli 2014 neuerlich angekündigten Prämienerhöhungen sollen nun zu hundert Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden. Dabei sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die besondere Versicherungsbelastung für Hebammen mit nur wenigen Geburten ebenfalls angemessen auszugleichen. Die Regelung soll in einen dauerhaften gesetzlichen „Sicherstellungszuschlag“ münden, der die unterschiedliche Ausgangslage für Hebammen in der Geburtshilfe berücksichtigt. Zugleich plädierte Gröhe für konkrete medizinische Leitlinien in der Geburtshilfe und eine genaue Überprüfung der Geburtsschäden. Die Zahl der Schadenfälle ist relativ gering, aber durch die gestiegene Lebenserwartung der bei einer Entbindung geschädigten Kinder gehen die Schadensummen in die Millionen. Entsprechend hoch sind die Regressforderungen seitens der Sozialversicherungen an die Schadenverursacher beziehungsweise deren Haftpflichtversicherer. Gröhe erwägt nun eine Regelung zur Kappung der Regressforderungen in der Größenordnung von 25 bis 30 Prozent, wie er im Ausschuss darlegte. Wie genau die Regelung aussehen soll, wird aber noch geprüft. Hier wird sich eine Lösung womöglich noch hinziehen. Gröhe warb im Ausschuss aber für eine auf die relativ kleine Gruppe der Hebammen bezogene Lösung, statt das Haftungsrisiko im Gesundheitsbereich insgesamt anzugehen. Grund zur Panik bestehe jedenfalls nicht.Der Ausschuss nahm den Bericht des Ministers wohlwollend zur Kenntnis. Abgeordnete auch der Opposition würdigten, dass Gröhe nicht nur den Arbeitsgruppenbericht mit den verschiedenen Optionen vorgestellt habe, sondern auch bereits seine Vorstellungen konkret darlege. Zudem würden differenzierte Lösungswege eingeschlagen, was dem Berufsstand der Hebammen entgegenkomme.

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