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04.06.2014 Ausschuss für Gesundheit — hib 298/2014

Ausschuss billigt GKV-Reformgesetz

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages gibt grünes Licht für das an mehreren Stellen veränderte Gesundheitsreformgesetz der Regierung. Mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition billigte der Ausschuss am Mittwoch den Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (18/1307). Zuletzt hatte es noch diverse Änderungsanträge seitens der Koalitionsfraktionen gegeben, die nun in den Entwurf eingearbeitet werden. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist für Donnerstag im Bundestag vorgesehen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit einher gehende steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die allein von den Versicherten zu tragen sind. Bezieher von Arbeitslosengeld I und II müssen keine Zusatzbeiträge zahlen.

Der Gesetzentwurf ist nach einer Expertenanhörung am 21. Mai zugunsten der Versicherten noch einmal angepasst worden. Verbraucherverbände hatten gefordert, im Internet die Zusatzbeiträge der Krankenkassen darzustellen, damit die Versicherten entscheiden können, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Nun ist im Gesetz vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder rechtzeitig und schriftlich über erstmalige oder erhöhte Zusatzbeiträge informieren müssen. Zudem soll der GKV-Spitzenverband im Internet eine aktuelle Übersicht bereitstellen, aus der deutlich wird, welche Kassen einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erheben.

Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen machten deutlich, dass sie einzelne Bestandteile des Gesetzes befürworten, das Gesamtpaket jedoch ablehnen. So begrüßt die Opposition das geplante neue Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, das etwa die Aufgabe haben soll, im Sinne der Verbraucher die Krankenhausleistungen vergleichbar zu machen. Die Grünen kritisierten hier jedoch, dass der Schwerpunkt auf der stationären Versorgung liege und die ambulante Seite vernachlässigt werde.

Im Grundsatz mitgetragen werden von der Opposition auch mehrere Ergänzungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf. So beinhaltet die Vorlage den Ausbau der Unabhängigen Patientenberatung in Deutschland (UPD). Die bundesweit 21 Beratungsstellen werden von den Bürgern so rege genutzt, dass vor allem die Telefonberatung an ihre Grenzen stößt. Nun soll der Förderzeitraum für die UPD von fünf auf sieben Jahre erweitert und das Fördervolumen von fünf auf neun Millionen Euro angehoben werden.

Auch die geplanten Soforthilfen für Hebammen finden breiten Zuspruch, nachdem im Gesetzentwurf ein sogenannter Sicherstellungszuschlag für Geburtshelferinnen in Abhängigkeit von der Zahl der betreuten Geburten vorgesehen ist. Die Hebammen müssen künftig aber bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und diese mit der Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen belegen. Der Zuschlag soll im Sinne einer flächendeckend verfügbaren Geburtshilfe insbesondere jenen Hebammen helfen, die nur wenige Geburten betreuen und unter den extrem hohen Berufshaftpflichtprämien leiden. Das Kernproblem der teuren Versicherungen in einem schrumpfenden Markt ist aber weiter nicht gelöst.

Im Gesetz vorgesehen ist auch eine Verlängerung der Optionsphase für das neue Abrechnungssystem in psychiatrischen Fachkliniken. Bei einer Anhörung hatten Experten dafür plädiert, das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) weiterzuentwickeln und wirkungsvoller an die Bedürfnisse der Patienten anzupassen. Befürchtet wird, dass in Kliniken zu wenig Personal zu wenig Zeit für Patienten hat und Fehlanreize gesetzt werden, weil das System dazu beitragen soll, Kosten zu sparen. Ursprünglich sollte PEPP ab 2015 verpflichtend eingeführt werden, nun verschiebt sich der Termin auf 2017. Die psychiatrischen Einrichtungen können also auch 2015 und 2016 frei entscheiden, ob sie das alte oder das neue Vergütungssystem anwenden.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung auch die Beitragsautonomie sowie den Qualitäts- und Preiswettbewerb der Krankenkassen untereinander stärken. Heftig umstritten ist weiterhin die Frage der paritätischen Finanzierung im Gesundheitswesen, die nach Auffassung der Opposition mit dem Gesetz aufgehoben wird, weil Beitragssatzsteigerungen künftig allein von den Versicherten getragen werden müssen. Dies sei der Hauptgrund, weshalb dem Gesetz insgesamt nicht zugestimmt werden könne. Union und SPD sehen in der Novelle hingegen wichtige Weichenstellungen für Fortschritt, Transparenz und Qualität in der Medizin.

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