+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

30.06.2014 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 346/2014

Grüne: Frauenquote von 40 Prozent

Berlin: (hib/JBB) Eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (18/1878). Genauer fordert die Fraktion eine Mindestquote für beide Geschlechter. Diese Vorgaben müssten sowohl für private Unternehmen als auch für Unternehmen mit Bundesbeteiligung gelten, entsprechend solle das Bundesgremienbesetzungsgesetz geändert werden.

Gerade der Anteil von Frauen in Führungspositionen sei in Deutschland nach wie vor gering, schreibt die Fraktion. Die Führungsebene sei fest in Männerhand. So wiesen die Vorstände der 200 größten Unternehmen Deutschlands nur eine Frauenquote von vier Prozent auf. Vorstandsvorsitzende seien weiterhin rein männlich besetzt. Zudem hätten Frauen aufgrund der „gläsernen Decke“ wenig Möglichkeiten, aus den unteren Führungsebenen aufzusteigen. Auch bei Unternehmen des Bundes sehe es nicht besser aus. Die Unternehmen mit Bundesbeteiligung müssten eine Vorbildfunktion wahrnehmen und eine Mindestquote einführen.

Dabei schade fortlaufende „Diskriminierung“ den Unternehmen. Durch Gleichstellung würden kreative Potentiale gewonnen, so die Fraktion. Eine hohe Frauenerwerbstätigkeit erhöhe zudem die Arbeitsdynamik in den Unternehmen.

Marginalspalte