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15.08.2014 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 414/2014

Sammlung von Bioabfall gut für Klimaschutz

Berlin: (hib/JOH) Durch die getrennte Erfassung von Bioabfällen sowie die Entfernung der im Restmüll noch verbliebenen biologisch abbaubaren Bestandteile ist nach Ansicht der Bundesregierung „die entscheidende Wende in der Abfallwirtschaft auch unter Klimaschutzaspekten“ erreicht worden. Wie sie in einer Antwort (18/2214) auf eine Kleine Anfrage (18/2044) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, seien in der Vergangenheit große Mengen dieser Materialien als Bestandteil des Restmülls auf Deponien abgelagert worden. Biologisch abbaubare Abfälle auf Deponien seien aber „der wesentliche Faktor bei der Entstehung klimarelevanter Gase im Bereich der Abfallwirtschaft“.

Bei der getrennten Erfassung von Bioabfällen und deren Verwertung sei Deutschland im internationalen Vergleich gut aufgestellt, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung würden im Durchschnitt je Einwohner mehr als 1.000 Kilogramm Bio- und Grünabfälle getrennt erfasst. Dies entspreche einem jährlichen Gesamtaufkommen von mittlerweile rund neun Millionen Tonnen. Dazu kämen zusätzlich etwa drei Millionen Tonnen Bioabfälle aus dem gewerblichen Bereich, wie der Nahrungsmittelindustrie oder dem Einzelhandel.

Weiter heißt es in der Antwort, aus getrennt erfassten Bioabfällen hergestellte Komposte und Vergärungsrückstände böten eine sehr gute Möglichkeit, den Humusgehalt der Böden zu stabilisieren und die biologische Aktivität von Böden zu fördern. Zudem könnten heizwertreiche Bioabfälle wie Holz der energetischen Verwendung zugeführt werden.

Wegen der positiven Erfahrungen in zahlreichen Regionen mit der getrennten Erfassung von Bioabfällen, insbesondere über die Biotonne, sei das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 25. Februar 2012 ergänzt worden, berichtet die Bundesregierung. So gelte ab dem 1. Januar 2015 die Pflicht zur getrennten Sammlung von überlassungspflichtigen Bioabfällen unter anderem dann, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sei. Durch diese gesetzliche Vorgabe sei zu erwarten, dass es zu einer weiteren Steigerung der Mengen an getrennt erfassten Bioabfällen kommen, die der Verwertung zugeführt würden.

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