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19.09.2014 Auswärtiges — Antwort — hib 457/2014

Erkenntnisse zu Flug MH 17

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat keine „gesicherten Erkenntnisse“ über den möglichen Einsatz von Flugabwehrlenkkörpern im Zusammenhang mit dem Absturz des malaysischen Flugzeugs auf Flug MH 17 über der Ostukraine im Juli dieses Jahres. Wie es in einer Antwort (18/2521) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2316) heißt, hätten zwei Awacs-Aufklärungsflugzeuge der Nato, die sich zum Zeitpunkt des Absturzes im polnischen beziehungsweise rumänischen Luftraum befanden, die Maschine der Malaysia Airlines per Radar erfasst. „Die Radaraufzeichnungen des Fluges MH-17 verlieren sich um 14.52 Uhr Mitteleuropäische Zeit mit Verlassen der MH-17 aus dem Aufklärungsbereich der Awacs-Luftfahrzeuge“, schreibt die Bundesregierung.

Erfasst hätten die Awacs-Aufklärer zudem „Signale von einem Flugabwehrraketensystem sowie ein weiteres durch Awacs nicht zuzuordnendes Radarsignal“. Das Flugabwehrsystem sei automatisiert als „Surface to Air-Missile“ SA-3 klassifiziert worden, „ein in der gesamten Region routinemäßig erfasstes Signal“. Zu möglichen Informationen durch Aufklärungssatteliten der USA nimmt die Bundesregierung aus Gründen des Geheimschutzes nicht offen Stellung: „Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben“, heißt es weiter. Die Antwort zu dieser Frage sei als „Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.

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