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01.10.2014 Auswärtiges — Antwort — hib 486/2014

Visa für syrische Flüchtlinge

Berlin: (hib/AHE) Die Visumerteilungen an Flüchtlinge aus Syrien, die eine Aufnahmezusage in Deutschland haben, erfolgt laut Bundesregierung „unverzüglich“. Wie es in einer Antwort (18/2563) auf eine Kleine Anfrage (18/2465) der Fraktion Die Linke heißt, bearbeiten die befassten Auslandsvertretungen in Amman, Ankara, Beirut, Erbil, Istanbul, Izmir, Kairo und Tunis solche Visaanträge vorrangig. Gleichwohl könne die Bearbeitung in komplexen Einzelfall-Prüfverfahren an verschiedenen Punkten stocken. „Zunächst muss im Visumverfahren weiterhin die Zustimmung der Sicherheitsbehörden eingeholt werden, die diese, wenn auch bisher in sehr wenigen Fällen geschehen, auch verweigern können“, schreibt die Bundesregierung. Darüber hinaus würden gesetzliche Zustimmungserfordernisse verschiedener Innenbehörden, nicht zuletzt für die Ausstellung der - häufig mangels gültiger Dokumente - notwendigen Reiseausweise für Ausländer. „Dies kann - ebenso wie die für die Bearbeitung durch die Innenbehörden erforderlichen Übersetzungen - zu einer Verlängerung der Verfahren führen.“ Weiterhin zeigten sich praktische Herausforderungen: „Identitätsprüfungen sind aufwendiger, weil zum Teil nicht auf gültige syrische Reisepässe oder andere hinreichend identitätsfeststellende offizielle syrische Dokumente zurückgegriffen werden kann“, heißt es in der Antwort weiter. In einigen Fällen könne auch die Verwandtschaft zum Einlader gegenüber der Ausländerbehörde nicht nachgewiesen werden, so dass die Visastellen detaillierte Prüfungen vornehmen müssten.

Die Zahl der Ersuchen um Zustimmung zur Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge aus Syrien, die über eine Aufnahmezusage verfügen, beziffert die Bundesregierung zwischen Ende März und Anfang September 2014 auf 916. In allen Fällen sei der Ausstellung eines Reiseausweises zugestimmt worden.

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