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05.11.2014 Finanzausschuss — Öffentliches Fachgespräch — hib 561/2014

Kritik an europäischer Versicherungsbehörde

Berlin: (hib/HLE) In der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft gibt es Unmut über die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). In einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses am Mittwoch zur Umsetzung der gesetzlichen Normen und Ziele durch die Versicherungsaufsicht berichtete Professor Meinrad Dreher (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) von schwierigen Erfahrungen mit der EIOPA. So habe die Aufsichtsbehörde Leitlinien zum Beschwerdemanagement für Versicherungen erlassen, die nicht vom europäischen Recht gedeckt gewesen seien. Damit werde letztendlich neues Recht geschaffen, das zudem an der Wirklichkeit vor allem von kleinen Versicherungsunternehmen vorbeigehe. Auch die jüngst erlassene Leitlinie zur Produktaufsicht sei ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Dies sei eine „Entmündigung des Gesetzgebers“, so Professor Dreher.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte in seiner Stellungnahme, die Leitlinien von EIOPA würden in vielen Fällen über das verbindliche europäische Recht hinausgehen. „Die Leitlinien-Kompetenz darf nicht dazu führen, dass eine Aufsichtsbehörde faktisch an die Stelle des europäischen beziehungsweise nationalen Gesetzgebers tritt“, warnte der Verband.

Der Vertreter der EIOPA, Gabriel Bernardino, verwahrte sich gegen die Vorwürfe. Es gebe Rechtsgrundlagen, sagte er und berief sich dabei auf Angaben der EU-Kommission. Die Leitlinien würden zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden aus Europa erstellt. Er sei stolz, dass es die Leitlinien zum Verbraucherschutz gebe, die von allen EU-Ländern umgesetzt worden seien, sagte Bernardino.

Zu den unerfreulichen Auswüchsen auf dem Versicherungsmarkt wie Zahlungen für Daten von potenziellen Kunden oder Belohnungen für Versicherungspersonal mit teuren Reisen erklärte ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), solche Vorfälle würden sich nie ganz verhindern lassen. Es werde immer Missstände geben. Aber man könne aus den vergangenen Fällen lernen und zu einer Verschärfung von Standards kommen. Bezogen auf die heutigen Aufgaben sei die Ausstattung der BaFin ausreichend, und die für Regelungen nach Solvency II (unter anderem Eigenmittelausstattung der Unternehmen) notwendige Expertise sei bei der BaFin vorhanden.

Dagegen kritisierte der Vertreter des Bundes der Versicherten (BdV) die Arbeit der BaFin. Zwar gebe es funktionierende Versicherungsunternehmen, die aber nicht funktionierende Produkte hätten. So würden die meisten Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt. Außerdem kritisierte der Versichertenbund, dass Staatsanleihen aus dem Euroraum, in die Versicherungen Kundengelder investieren würden, per se als risikolos eingestuft werden würden. Das könne gefährlich werden, und die nächste Krise könne ihren Ausgangspunkt in der Versicherungswirtschaft haben. Von der BaFin hieß es in diesem Zusammenhang, es sei fahrlässig, das Risiko einer plötzlichen Zinswende zu ignorieren. Auf Nachfragen nach der Einstufung von europäischen Staatsanleihen hieß es außerdem, diese habe auch politische Hintergründe.

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