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24.11.2014 Inneres — Gesetzentwurf — hib 599/2014

Gesetzentwurf gegen Menschenhandel

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland“(18/3256) vorgelegt. Damit soll die im Jahr 2008 in Kraft getretene Europaratskonvention gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowie zur Arbeitsausbeutung erfolgen könne. Immer mehr Menschen würden im Zusammenhang mit Menschenhandel Opfer von physischer und psychischer Gewalt.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Opfer von Menschenhandel wurden. Damit würden sie anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, schreibt die Fraktion. Die „Mindestgültigkeitsdauer“ der Aufenthaltserlaubnis soll laut Vorlage auf ein Jahr festgesetzt werden. Auch soll Opfern von Menschenhandel dem Entwurf zufolge ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs gegeben und „die Erwerbstätigkeit ohne Einschränkungen erlaubt sein“.

Ferner soll mit dem Gesetzentwurf gewährleistet werden, dass Opfer von Menschenhandel ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus oder Duldung ihre Ansprüche vor den Arbeitsgerichten geltend machen können. Auch soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion ein Fonds für Härteleistungen für Opfer von Menschenhandel eingerichtet werden. Zudem sieht der Entwurf unter anderem die Einrichtung einer Berichterstatterstelle „Menschenhandel“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, die die nationalen Entwicklungen im Bereich Menschenhandel beobachten und bewerten sowie Konzepte zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Situation der Betroffenen entwickeln soll.

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