+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.11.2014 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 601/2014

Regierung will Ruhezeiten prüfen

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vorgelegt. Damit soll die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 umgesetzt werden, in der die Wirksamkeit und die Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung verbessert wird. Für die Umsetzung ist unter anderem eine Anpassung der Fahrpersonalverordnung und der Bußgeldvorschriften erforderlich, heißt es im Gesetzentwurf.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme die Bundesregierung unter anderem auf, sich dafür einzusetzen, dass das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit der Fahrer im Lkw oder in dessen unmittelbarer Nähe in einer nichtfesten Unterkunft durch Rechtsänderungen verhindert wird.

Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung diese Auffassung und will sich dafür einsetzen, dass durch eine Ergänzung des EU-Rechts ein Verbot des Verbringens der regelmäßigen Ruhezeit im Fahrzeug angestrebt wird. Die Europäische Kommission soll dazu einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Sollte es in absehbarer Zeit nicht zu einer Regelung auf EU-Ebene kommen, wird die Bundesregierung auch nationale Regelungen in Betracht ziehen.

Marginalspalte