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03.12.2014 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft — hib 624/2014

Agrarausschuss stimmt gegen Hofabgabe-Antrag

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung der Hofabgabe-Klausel abgelehnt. Der Ausschuss stimmte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Grünen und der Fraktion Die Linke. Die Grünen hatten gefordert, dass der Bezug der Rente aus der Alterssicherung der Landwirte nicht mehr von der Hofabgabe abhängig gemacht werden darf. Der Zwang zur Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens auf Grundlage der sogenannten Hofabgabeklausel müsse abgeschafft werden, weil die Regelung nicht mehr zeitgemäß und ungerecht sei. Die Grünen forderten, dass Landwirte, die Jahrzehnte ihre Beiträge eingezahlt haben, ab dem 65. Lebensjahr ihren Rentenanspruch wahrnehmen können, obwohl sie den Hof weiterführen. Auch in anderen Berufsgruppen gibt es Regelungen, die über das Renteneintrittsalter hinaus Möglichkeiten zur Weiterarbeit einräumen, hieß es von der Fraktion.

Aus Sicht der CDU/CSU hat sich die Hofabgabeklausel jedoch bewährt. Pro Jahr würden rund 25.000 Hofübergaben an jüngere Nachfolger ohne Probleme erfolgen. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass die Klausel geändert, aber nicht abgeschafft wird. Die SPD hingegen erklärte, dass die Reform der Hofabgabe eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist: „Aus unserer Sicht ist die Klausel in der derzeitigen Form nicht haltbar.“ Die Gespräche über die Neuregelung würden derzeit laufen. Die Linke kritisierte, dass das Reformvorhaben viel zu lange dauert. „Betriebsübergaben funktionieren auch mit dem Bezug aus der Alterssicherung“, sprach sich die Linksfraktion für die Abschaffung der Hofabgabe aus. Es sei zu restriktiv, zwangsweise den Hof verkaufen zu müssen, um eine Rente beziehen zu können. „Deutschland ist das einzige Land in der EU, das so eine strenge Regelung hat“, monierte die Fraktion. Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte, dass der Meinungsbildungsprozess zur Neugestaltung der Regelung läuft. Eine Abschaffung stehe jedoch nicht zur Diskussion.

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