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02.12.2015 Menschenrechte — Antrag — hib 634/2015

Vorstoß für Menschenrechtsanwälte

Berlin: (hib/JOH) Menschenrechtsverteidiger sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen weltweit besser geschützt werden. In einem Antrag (18/6880) fordern sie die Bundesregierung auf, zusammen mit den EU-Partnern alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um sich gegen „die zunehmende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Spielräume in vielen Staaten“ einzusetzen. Außerdem soll sie der „Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen und friedlichen Menschenrechtsverteidigern“ entgegentreten.

CDU/CSU und SPD betonen, Menschenrechtsverteidiger spielten in ihren Ländern „eine wesentliche Rolle beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“. Sie benötigten ein sicheres und förderliches politisches Umfeld, indem sie ungehindert aktiv sein könnten. In der Realität, konstatieren die Abgeordneten, sei dies jedoch in vielen Ländern nicht der Fall. Zivilgesellschaftliche Spielräume würden zunehmend systematisch eingeschränkt. Diese Entwicklung sehe der Bundestag „mit wachsender Sorge“.

Konkret verweisen die Fraktionen unter anderem auf den Erlass von Gesetzen in Ländern wie Russland und China, die es dem Staat ermöglichten, zivilgesellschaftliche Organisationen zu regulieren und zu kontrollieren („NRO-Gesetze“). Unabhängiges Arbeiten würde so häufig behindert oder gar unmöglich gemacht. Aber auch ohne restriktive Gesetze sei das Engagement von Menschenrechtsverteidigern oft mit erheblichen Gefahren verbunden. So sei im Iran eine Vielzahl von Menschenrechtsverteidigern und -anwälten seit Jahren inhaftiert und anschließend mit lebenslangem Berufsverbot belegt.

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