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04.12.2015 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 647/2015

Wärmeziele sind erreichbar

Berlin: (hib/HLE) Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden. Diese Prognose gibt die Bundesregierung in dem von ihr als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht) ab. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen. Der EEWärmeG-Erfahrungsbericht wird alle vier Jahre abgegeben.

Während die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 27,4 Prozent am Bruttostromverbrauch bereits die wichtigste Stromquelle seien, gebe es im Wärme- und Kältemarkt noch Potenziale und auch Bedarf zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung. Für die Energiewende und das Erreichen der Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen habe die Entwicklung im Wärme- und Kältemarkt dabei wesentliche Bedeutung, da im Jahr 2013 mit 58 Prozent ein Großteil der in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchten Energie für die Erzeugung von Wärme und Kälte eingesetzt worden sei. Erneuerbare Energien sollten deshalb auch in diesem Sektor eine immer stärkere Verbreitung finden.

Die bisherige Entwicklung zeige, dass die Instrumente des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wirken würden: Der Verbrauch von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien sei zwischen 2008 und 2013 um etwa ein Drittel gestiegen. Mit großem Abstand am meisten genutzt würden dabei Brennstoffe aus Biomasse. Auch die Anteile der Solarthermie und der Wärmepumpen hätten in den letzten Jahren deutlich zugelegt. Insgesamt sei der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte von 8,5 Prozent im Jahre 2008 auf 12,2 Prozent im Jahr 2013 angestiegen. Damit reduziere das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz die Abhängigkeit von Energieimporten, trage zur Versorgungssicherheit in Deutschland und zum Erreichen des langfristigen Ziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 bei, schreibt die Bundesregierung.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, dominieren im Bestand an Wärmeerzeugern in Deutschland mit einem Anteil von etwa 90 Prozent die fossilen Technologien. 2014 seien im Bereich Wärmeerzeuger mehrheitlich Gasheizungen verkauft worden. Erneuerbare Wärmeerzeuger hätten seit einigen Jahren einen relativ konstanten Anteil von rund 12,2 Prozent am Gesamtabsatz der Heizungsanlagen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2014 insgesamt 138.375 Wohn- und Nichtwohngebäude errichtet. In 19.789 Fällen habe keine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bestanden. In 81 Prozent der neu genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser seien erneuerbare Energien als alleinige Erfüllungsoption oder in Kombinationslösungen eingeplant worden. Bei den neu genehmigten Nichtwohngebäuden (Büro-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude) seien dagegen rund 61 Prozent aufgrund von Ausnahmebestimmungen aus der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ausgenommen worden. Bei den übrigen Gebäuden sei in der Hälfte der Fälle auch der Einsatz erneuerbarer Energien eingeplant worden, was nach Ansicht er Bundesregierung „auf weitere, noch ungenutzte Potenziale schließen lässt“.

Zur Wirtschaftlichkeit der mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeanlagen heißt es, diese könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie Anlagen, die fossile Energieträger wie Öl oder Gas verwenden würden. Den typischerweise höheren Investitionskosten würden deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen. Dieser Effekt wirke sich insbesondere bei größeren Gebäuden aus, wie zum Beispiel großen Mehrfamilienhäusern, da mit zunehmender Größe der Anlagen die Bedeutung der Investitionskosten für die Wärmebereitstellungskosten abnehme.

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