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14.12.2015 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 658/2015

Qualität von Sachverständigen

Berlin: (hib/PST) Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen. Ihr Gesetzentwurf (18/6985), den sie jetzt dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet hat, sieht hierzu Änderungen insbesondere in der Zivilprozessordnung sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor.

Das Gesetz soll zum einen regeln, dass ein Gericht künftig den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, bevor es einen Sachverständigen benennt. Sie können dann von vorneherein Einwände gegen einen vom Gericht vorgesehenen Gutachter vorbringen. Damit soll auch vermieden werden, dass es im Nachhinein Streit über die Person des Gutachters und die Qualität seiner Arbeit gibt. Der Sachverständige selbst wird verpflichtet zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen könnten. Die Bundesregierung schreibt in der Begründung: „Durch höhere Transparenz im gerichtlichen Auswahlverfahren sollen das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverständigen erhöht und sichergestellt werden, dass die Gerichte qualifizierte und auch im Übrigen geeignete Sachverständige ernennen.“

Um dem Missstand zu begegnen, dass durch das Warten auf Gutachten Verfahren oft beträchtlich verzögert werden, sollen Richter verpflichtet werden, eine Abgabefrist festzusetzen. Bei Missachtung dieser Frist soll gegen Gutachter ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden können.

Um speziell in Kindschaftssachen die Qualität von Gutachten zu verbessern, sollen Qualifikationsanforderungen für Gutachter gesetzlich vorgegeben werden. Die Bundesregierung verweist in der Erläuterung des Gesetzentwurfs darauf, dass die Berufsverbände „parallel dazu und entsprechend der Koalitionsvereinbarung Mindestanforderungen an die Qualität von Gutachten im Kindschaftsrecht“ entwickeln. Anstoß dazu ist laut Bundesregierung die „in Fachkreisen und in den Medien verstärkt geäußerte Kritik an mangelhaften Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren“. Schließlich sieht der Gesetzentwurf noch einige kleinere Änderungen im Bereich von Ehescheidungsverfahren und Familiensachen vor.

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