+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.12.2015 Gesundheit — Ausschuss — hib 662/2015

Gesundheitsausschuss billigt EU-Vorlage

Berlin: (hib/PK) Einstimmig hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gebilligt. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6616) zur Umsetzung der Richtlinie stimmten am Mittwoch im Ausschuss auch die Oppositionsfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu.

Die EU-Richlinie trat bereits am 17. Januar 2014 in Kraft und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Es geht um die erleichterte EU-weite Anerkennung von Qualifikationen in Heilberufen.

Teil der Novelle ist ein Europäischer Berufsausweis, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzt. Ferner ermöglicht die Neuregelung einen „partiellen Berufszugang“, wenn sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden.

Das Gesetz beinhaltet auch einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden.

Das gilt für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Die Regelung umfasst auch Informationspflichten bei der Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise.

Der Bundesrat hatte einige Änderungsvorschläge gemacht, jedoch werden solche EU-Vorlagen üblicherweise Eins-zu-Eins umgesetzt.

Marginalspalte