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16.12.2015 Gesundheit — Unterrichtung — hib 669/2015

Mehr Krankengeldausgaben kein Drama

Berlin: (hib/PK) Die seit 2006 stark gestiegenen Krankengeldausgaben sind laut einem Expertengutachten „keine dramatische budgetäre Entwicklung“. So hätten positive Beschäftigungseffekte und steigende Erwerbseinkommen zu den höheren Ausgaben beigetragen, heißt es in einem Sondergutachten 2015 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.

Ohne solche „exogenen Einflussgrößen“ würde sich „die Wachstumsrate der Ausgaben für das Krankengeld zwischen 2006 und 2014 ungefähr halbieren“, schreiben die Experten in ihrer fast 280 Seiten umfassenden Analyse, wie aus der Unterrichtung der Bundesregierung (18/7019) an den Bundestag hervorgeht.

Nach Angaben der Experten sind die Ausgaben für Krankengeld und Kinderkrankengeld seit 2006 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 8,1 Prozent gestiegen, von 5,7 Milliarden Euro auf den bisherigen Höchststand von 10,6 Milliarden Euro. Damit sei der bisherige Höchstwert in Höhe von 9,4 Milliarden Euro aus dem Jahr 1995 überschritten worden. Der Anteil an den Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stieg im Zeitraum zwischen 2006 und 2014 von 4,1 auf 5,5 Prozent.

Der Sachverständigenrat kommt in seiner Expertise zu dem Schluss, dass den politischen Entscheidungsträgern ein „beachtlicher Handlungsspielraum“ verbleibe, „um einem vermeidbaren Anstieg der Ausgaben für Krankengeld künftig mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken“. Dabei komme der „wirkungsvollen Prävention arbeitsplatzbedingter Krankheiten“ sowie einem verbesserten Zugang zu adäquaten Therapieangeboten eine zentrale Rolle zu. Zudem könnten „Fehlanreize bei der Inanspruchnahme von Krankengeld“ beseitigt werden. Hier gelte es, Regelungen aus anderen Sozialversicherungszweigen kritisch zu überprüfen.

Zu den 13 konkreten Empfehlungen der Experten gehört an erster Stelle die Teilkrankschreibung nach schwedischem Vorbild. So sollte es auch in Deutschland möglich sein, „die im Rahmen einer Krankschreibung festgestellte Arbeitsunfähigkeit prozentual zu differenzieren“. Vorgeschlagen wird eine Einstufung von 100, 75, 50 oder 25 Prozent. Die Höhe des Krankengeldes würde dann analog dazu berechnet. Die „graduelle Arbeitsunfähigkeit“ sollte nach den Vorstellungen der Gesundheitsfachleute „im Konsens mit dem Betroffenen ärztlich festgestellt und bei einer Veränderung des Gesundheitszustands angepasst werden“.

In den Empfehlungen heißt es weiter, psychische Erkrankungen seien der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Wegen der längeren Wartezeiten auf einen Therapieplatz sei eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung sinnvoll.

Krankengeld wird in Deutschland von den Krankenkassen gezahlt, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Bis dahin greift die von den Arbeitgebern zu tragende Lohnfortzahlung. Das Krankengeld deckt 70 Prozent des Bruttolohns, ist aber auf einen Höchstbetrag pro Tag gedeckelt und wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

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