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28.01.2015 Inneres — Gesetzentwurf — hib 044/2015

Einführung des Ersatz-Personalausweises

Berlin: (hib/STO) Mit der Einführung eines Ersatz-Personalausweises sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion Ausreisen insbesondere von Dschihadisten effektiv verhindert werden können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der beiden Fraktionen (18/3831) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Koalition auf Fälle, in denen Personen „entgegen einer verfügten räumlichen Beschränkung und trotz Entzugs des Reisepasses“ unmittelbar aus Deutschland oder aus anderen Schengenstaaten in Drittstaaten ausgereist sind, bei denen der Personalausweis als Reisedokument ausreicht. „Insbesondere Personen aus dem gewaltbereiten islamistisch-dschihadistischen Bereich unternehmen ihre Ausreiseversuche unter anderem über die grenzkontrollfreien Binnengrenzen, um dann den Schengenraum in Richtung eines Drittstaates (zum Beispiel Türkei) zu verlassen“, heißt es in der Begründung. Von dort erfolge die Weiterreise gegebenenfalls über die sogenannte „Grüne Grenze“ in Krisen- und Kriegsgebiete wie Syrien und Irak.

Wie die Fraktionen weiter ausführen, besteht sowohl im Inland als auch für deutsche Einrichtungen im Ausland „eine hohe abstrakte Gefährdung durch den islamisch-dschihadistischen Terrorismus“, die sich „jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimensionen und Intensität realisieren“ könne. Ein zentrales Problem stellten Reisen radikalisierter Personen in Krisenregionen wie Syrien und Irak dar. Von Rückkehrern mit Kampferfahrung und Kontakten zu dschihadistischen Gruppen gehe dabei eine besondere Gefahr aus.

Der Vorlage zufolge ist zur „Unterbindung der Reise der Betroffenen“ eine Entziehung des Passes möglich, während eine solche Regelung in Bezug auf den Personalausweis fehlt. Künftig soll auch „die Entziehung des Personalausweises sowie die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises erfolgen können, um dadurch Reisen dieser Personen möglichst zu verhindern“. Die Ausgestaltung des Ersatz-Personalausweises und der darin eingebrachte Vermerk, dass er nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt, ermöglichten es den für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden aller Schengenstaaten, die Ausreisebeschränkung festzustellen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Hinweise auf das Ausreiseverbot sollen laut Koalition lediglich auf der Vorderseite des Ersatz-Personalausweises vorhanden sein, während die personenbezogenen Daten auf der Innenseite abgebildet werden. „Die Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen würden damit so gering wie möglich gehalten“, heißt es in der Vorlage weiter.

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