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05.02.2015 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Kleine Anfrage — hib 070/2015

Wirkung des Anerkennungsgesetzes

Berlin: (hib/ROL) Seit dem 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Damit haben Menschen einen Rechtsanspruch darauf, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf Gleichwertigkeit gegenüber einem deutschen Referenzberuf überprüfen und anerkennen zu lassen, um in Deutschland eine qualifikationsnahe Beschäftigung aufnehmen zu können, schreibt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3899). Die Abgeordneten möchten wissen, welche Gründe die Bundesregierung für die geringe Anzahl an bisher gestellten und beschiedenen Anträgen bei den nicht reglementierten Berufen sieht. Auch interessiert die Fraktion, wie aus Sicht der Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Antragstellende attraktiver, einfacher und schneller gemacht werden kann - vor allem im Bereich der nicht reglementierten Berufe. Ferner fragt die Fraktion, ob der Bundesregierung Daten vorliegen, wie viele Menschen, deren im Ausland erworbene berufliche Qualifikation in Deutschland anerkannt wurde, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Der Berufszugang oder die Berufsausübung sind bei den rund 350 nicht reglementierten Berufen an keine bestimmte staatliche Vorgabe geknüpft. Das heißt, der Beruf kann ohne staatliche Zulassung ausgeübt werden. Dies gilt insbesondere für alle Ausbildungsberufe im dualen System. Ist der Beruf in Deutschland nicht staatlich reglementiert, kann man sich mit einer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder sich selbständig machen.

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