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23.02.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 090/2015

Waffenlieferungen an Peschmerga

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung beabsichtigt, „anknüpfend an die bisher geleistete Unterstützung und synchronisiert mit der mandatierten Ausbildungsunterstützung“, weitere Waffen und Ausrüstung an die Regierung der Region Kurdistan-Irak für den Kampf gegen den „Islamischen Staat“ zu liefern. Wie es in einer Antwort (18/4028) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3828) weiter heißt, werde eine erste Lieferung „nicht letalen Materials (das heißt keine Waffen und Munition)“ noch für Februar 2015 angestrebt. Weitere Lieferungen, einschließlich Waffen und Munition, seien beabsichtigt, die Termine für diese Lieferungen derzeit allerdings noch nicht festgelegt. Im Rahmen eines Besuchs im Nordirak hätten kurdische Vertreter unter anderem um die Lieferung von 1.100 Panzerabwehrwaffen, 900 Mörser, 200 Maschinenkanonen, 1.700 Handwaffen sowie 10.000 Handgranaten gebeten.

Zu den bisherigen deutschen Waffenlieferungen schreibt die Bundesregierung: „Die kurdische Regionalregierung hat sich verpflichtet, die gelieferten Güter nur im Einklang mit dem Völkerrecht und insbesondere dem humanitären Völkerrecht einzusetzen.“ Ferner habe sie erklärt, dass die von der Bundesregierung bereitgestellten Güter nur im Kampf gegen ISIS und zur Verteidigung der Zivilbevölkerung genutzt werden.

Insgesamt seien bisher rund „80 Angehörige der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan“ in Erbil eingewiesen worden, in Deutschland habe bislang eine Ausbildung für insgesamt 56 Peschmerga stattgefunden. „Der Einsatz des eingewiesenen/ausgebildeten Personals erfolgt anschließend nach Kenntnis der Bundesregierung in einem der in acht Sektoren aufgeteilten Frontabschnitte nach Maßgabe der Führung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak“, heißt es in der Antwort weiter.

Die geplante zukünftige Ausbildungsunterstützung sei in einen multinationalen Gesamtansatz eingebettet, der gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Sicherheitskräfte konzipiert und umgesetzt werden solle. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildungsunterstützung verbleibe bei den kurdischen Behörden.

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