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25.02.2015 Inneres — Antwort — hib 096/2015

Todesopfer unter Flüchtlingen

Berlin: (hib/STO) Um Todesopfer unter Flüchtlingen in die Europäische Union geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3906). Darin verwiesen die Abgeordneten darauf, dass im vergangenen Jahr nach einer Zählung des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) im Mittelmeer 3.419 Bootsflüchtlinge ums Leben gekommen seien und damit „ein Großteil der 4.270 ertrunkenen oder anders auf See ums Leben gekommenen Bootsflüchtlinge“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, bedauert sie „jeden Einzelfall, bei dem Personen im Rahmen legaler oder irregulärer Migration zu Tode kommen oder anderweitig Schaden nehmen“. Zugleich weist sie darauf hin, „dass neben der Verantwortung für das eigene Schicksal gerade auch Schleuserorganisationen bewusst die Notlage von Personen in ihren Heimatländern aus reinem Profitstreben und zur Gewinnmaximierung ausnutzen und Schleusungshandlungen unter menschenverachtenden Bedingungen“ anbieten und durchführen. „Sie trieben gerade im Jahr 2014 bedenkenlos Flüchtlinge in großer Zahl auf Boote im Mittelmeer“, schreibt die Regierung weiter. Todesfälle durch den Untergang der wenig seetauglichen Boote oder das Ersticken in geschlossenen Schiffsräumen seien billigend in Kauf genommen worden. Die Mitgliedstaaten und Einrichtungen der EU träten der Schleusungskriminalität daher konsequent entgegen.

Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass sich die Migrationslage insbesondere seit Mitte des Jahres 2014 deutlich angespannt habe. Mit der Erhöhung der Flüchtlingszahlen seien auch die zu beklagenden Opferzahlen gestiegen. Ihr lägen für das Jahr 2014 keine amtlichen Erkenntnisse über weltweite Opferzahlen vor, führt die Bundesregierung ferner aus. Entsprechende Statistiken würden nicht geführt. Selbstverständlich nehme sie Veröffentlichungen anderer Stellen und der Medien zur Kenntnis. Inwieweit diese Veröffentlichungen vollständig und valide sind, könne abschließend nicht beurteilt werden. Im Verantwortungsbereich der Bundesregierung werde jeder Einzelfall rückhaltlos aufgeklärt und auf notwendige Konsequenzen geprüft.

Darüber hinaus setze sie sich „insbesondere mit Blick auf die tragischen Ereignisse im Mittelmeer dafür ein, die Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu beseitigen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

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