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18.03.2015 Ausschuss für Gesundheit — hib 147/2015

Gesundheitsversorgung für Asylbewerber

Berlin: (hib/PK) Asylbewerber können möglicherweise schon bald unbürokratischer Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Derzeit beraten Bund und Länder über ein entsprechendes Gesamtkonzept, das auch zur Entlastung der Kommunen von den hohen Verwaltungskosten beitragen soll. Das Ziel der Gespräche sei eine Vereinfachung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Asylbewerber, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht nur einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung vor. So müssen Asylbewerber in der Regel jede ärztliche Behandlung bei den kommunalen Sozialbehörden erst beantragen. Das ist aufwendig und teuer. Deshalb haben die Stadtstaaten Bremen und Hamburg das „Bremer Modell“ eingeführt, wonach auch Flüchtlinge eine Gesundheitskarte bekommen, mit der sie gleich zu einem Arzt gehen können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung und erhält diese vom Land erstattet. Für den Verwaltungsaufwand erhält die Kasse eine Pauschale.

In den Flächenländern ist die Einführung einer solchen Regelung aber schwierig, weil jede Kommune einzeln mit den Krankenkassen über eine mögliche Karteneinführung verhandeln müsste. Wie Fischbach sagte, wird über eine Rahmenvereinbarung und die Frage der Freiwilligkeit noch beraten. Es solle „zügig“ eine mögliche neue Regelung erarbeitet werden. Bei den meisten Ländern stößt das „Bremer Modell“ auch aus Kostengründen auf großes Interesse. Noch liegt eine bundesweite Regelung aber nicht auf dem Tisch. Fischbach sagte, vor allem die besonders Schutzbedürftigen und Kinder müssten bei einer möglichen Reform im Blick behalten werden.

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