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12.05.2015 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 246/2015

Förderung der Mütter- und Kindergesundheit

Berlin: (hib/AHE) Deutschland hat in den Jahren 2011 bis 2013 Mittel in Höhe von insgesamt knapp 1,31 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die sich auf die Muskoka-Initiative zur Förderung der Mütter- und Kindergesundheit anrechnen lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/4618) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4510) hervor.

Die Bundesregierung hatte sich laut Fragestellern verpflichtet, für die 2010 im Rahmen der G8 gegründete Initiative zusätzliche Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2015 zur Verfügung zu stellen. Als Basiswert für die Muskoka-anrechenbaren Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit gibt die Bundesregierung laut Antwort für das Jahr 2008 Mittel in Höhe von 302,7 Millionen Euro an. Die Mittel im Rahmen der Initiative seien in den Jahren 2011 bis 2013 unter anderem an Organisationen wie den UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA), die Weltbank, die Weltgesundheitsorganisation WHO, das UN-Kinderhilfswerk UNICEF und das UN-Welternährungsprogramm (WFP) geflossen.

Die Bundesregierung misst der Mütter- und Kindergesundheit im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit auch künftig hohe Bedeutung bei. Mit der Ausrichtung der Wiederauffüllungskonferenz der globalen Impfallianz GAVI im Januar 2015 und der Erhöhung des deutschen Beitrags auf 600 Millionen Euro sowie der Fortführung der Initiative Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr „hat die Bundesregierung die Weichen gestellt, damit die Gesundheit von Kindern und Müttern (einschließlich Familienplanung) auch weiterhin hohe Priorität genießt und keine Finanzierungslücken nach dem Jahr 2015 entstehen“. Man setze sich darüber hinaus dafür ein, „dass Mütter- und Kindergesundheit, inklusive der Verwirklichung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, als ‚unfinished business‘ im Rahmen der Post-2015- Agenda für nachhaltige Entwicklung entsprechende Priorität eingeräumt wird“.

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