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01.07.2015 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 346/2015

Sterbehilfe: Straffreiheit beibehalten

Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5375) um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) sieht vor, die Straffreiheit des Suizids und der Beihilfe positivrechtlich mit einem eigenen Gesetz zu normieren. Nur die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung soll demnach strafbar sein. Für Ärzte sieht der Entwurf vor, dass sie freiwillig beim Suizid assistieren und dabei nicht durch berufsständische Regelung eingeschränkt werden dürfen. Beihilfe kann laut dem Entwurf auch von Vereinen oder Organisationen geleistet werden, sofern diese nicht gewerbsmäßig handeln. Ärzte als auch Organisationen sollen zur Beratung und Dokumentation verpflichtet werden.

Zur Begründung führen die 53 unterzeichnenden Abgeordneten an, dass es keinem Menschen von Staat und Gesellschaft abverlangt werden dürfe, „einen qualvollen Weg bis zum bitteren Ende zu gehen und zu durchleiden“. Suizid und Beihilfe dazu seien ohnehin bereits straffrei, es bestehe auch keine Strafbarkeitslücke. Mit dem Entwurf werde die Rechtsunsicherheit für Ärzte und Patienten beseitigt. Die kommerzielle Sterbehilfe lehnen die Abgeordneten ab: Dabei bestünde die Gefahr, dass „für den Suizid geworben würde oder Menschen gar dazu verleitet würden“, schreiben die Abgeordneten.

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