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09.07.2015 Auswärtiges — Antrag — hib 357/2015

Versöhnung mit Namibia

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, der sich aus der deutschen Schuld für den „Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika“ ergebenden politischen und moralischen Verantwortung und Verpflichtung nachzukommen. „Der erklärte Vernichtungsfeldzug der kaiserlichen 'Schutztruppe' gegen die Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika zwischen 1904 und 1908 war der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/5407). Sie sehen die Bundesregierung in der Pflicht, „Namibia und hierbei insbesondere die betroffenen Bevölkerungsgruppen der Herero, Nama, Damara und San um Entschuldigung für diesen Völkermord zu bitten“ sowie im Dialog mit namibischer Regierung und namibischen Parlament sowie den Vertretern der Nachfahren der Opfer einen „Strukturausgleichsfonds“ anzubieten. Mit ihm soll ein Ausgleich „der aus der deutschen Kolonialzeit bis heute nachwirkenden strukturellen Benachteiligungen - insbesondere hinsichtlich der Landfrage und der mangelnden Infrastruktur - und der daraus resultierenden sozialen Gegensätze“ hergestellt werden. Dabei sollen auch Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger finanziell beteiligt sein, „die von Zwangsarbeit, Enteignungen und Vertreibungen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika profitiert haben“. Zudem wollen die Abgeordneten, dass der Bundestag eine deutsch-namibische Parlamentariergruppe bildet, „um den Dialogprozess zwischen den beiden Parlamenten auf eine formale, strukturierte und zielgerichtete Ebene zu heben“.

Weitere Forderung betreffen die Rückführung damals geraubter Kulturgüter und menschlicher Gebeine. Zukünftige Versöhnungsinitiativen sollen laut Linksfraktion den Jugend- und Kulturaustausch zwischen Deutschland und Namibia intensivieren sowie für „eine Dekolonisierung der Erinnerungskulturen in der Öffentlichkeit und in den Schulen beider Länder sowie Förderung antikolonialer und antirassistischer Bildungsprojekte“ zu sorgen. Zudem sollen Initiativen unterstützt werden, „die sich gegen die weitere Ehrung von Kolonialverbrechern durch Denkmäler und Straßennamen richten“, stattdessen sollten vielmehr „Persönlichkeiten des antikolonialen Widerstandes“ öffentlich gewürdigt werden.

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