+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.09.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 454/2015

Keine Fortsetzung bei „Active Fence“

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat die Obleute des Verteidigungs- und des Auswärtigen Ausschusses Mitte August über ihren Beschluss informiert, das Engagement der Bundeswehr im Rahmen von „Active Fence“ über das geltende Bundestagsmandat hinaus nicht fortzuführen. Das Mandat zur Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der Nato auf Ersuchen der Türkei ist noch bis zum 31. Januar 2016 gültig, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5896) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5750). Der Auftrag liege bis dahin unverändert in einem Beitrag zur Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der Nato in der Türkei. Zu den Aufgaben gehörten die Unterstützung der Nato zum Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Staatsgebiets im Rahmen der Integrierten Luftverteidigung der Nato; die Mitwirkung an der luftgestützten Frühwarnung im Rahmen der Luftraumüberwachung sowie die Sicherung und der Schutz der Kräfte der Bundeswehr, sofern dies nicht durch die Türkei übernommen werden kann. Der Einsatz diene nicht der Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium.

Zum Vorgehen der Türkei gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) sowie gegen kurdische Kräfte der PKK verweist die Bundesregierung auf die Ankündigung Ankaras nach einem Anschlag eines mutmaßlichen IS-Anhängers in Suruç im Juli 2015, das türkische „Engagement bei der Bekämpfung des IS zu verstärken, und die USA bei deren Vorgehen zu unterstützen“. Das Vorgehen gegen die PKK sei nach Angaben der türkischen Regierung durch vermehrte Anschläge der PKK gegen türkische Sicherheitskräfte und Zivilisten begründet. Die türkische Regierung stütze ihr Vorgehen in Syrien und Irak gegen IS und die PKK auf das Selbstverteidigungsrecht beziehungsweise die Notwendigkeit, Terror zu bekämpfen, schreibt die Bundesregierung. „Die völkerrechtliche Zulässigkeit derartiger Operationen hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.“

Marginalspalte