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21.09.2015 Auswärtiges — Antrag — hib 459/2015

Anti-Schleuser-Einsatz im Mittelmeer

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll verstärkt gegen Schleuser und Menschenschmuggel im südlichen und zentralen Mittelmeer vorgehen. „Der Tod von Tausenden von Flüchtlingen, die in den letzten Monaten versucht haben, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, hat deutlich gemacht, dass es einer gesamteuropäischen Anstrengung bedarf, um eine Antwort auf die vielfältigen Herausforderungen der Migrationsbewegungen in Richtung Europa zu geben“, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/6013) zur Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Operation EUNAVFOR MED, der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Mit der Ausweitung der Mission sollen bis zu 950 Bundeswehrsoldaten nicht nur im Rahmen der Seeraumüberwachung und -aufklärung die „Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken unterstützen“, sondern auch „auf Hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden“. Zudem gelte für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fort.

Das Einsatzgebiet der Operation erstreckt sich laut Antrag über die Meeresgebiete südlich Siziliens vor der Küste Libyens und Tunesiens innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu komme der Luftraum über diesen Gebieten. Ausgenommen seien Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 25 nautischen Meilen und die Territorialgewässer sowie das Festland Libyens. Das Mandat soll bis Ende Oktober 2016 gelten, die Kosten werden mit 42,3 Millionen Euro beziffert.

Die Bundesregierung beruft sich in ihrem Antrag auf das Völkerrecht, „einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000, und des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000“ sowie auf die Beschlüssen des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015 und 22. Juni 2015 (GASP 2015/778 und 2015/972).

Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz ein Bestandteil einer Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Menschenschmuggels im Mittelmeer sei. Das militärische Engagement Deutschlands im Rahmen von EUNAVFOR MED gliedere sich zudem in die bisherigen Bemühungen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe in Herkunfts- und Transitländern ein. „Angesichts der zunehmenden Konzentration von circa einer Million Flüchtlingen in Libyen (insbesondere aus Ägypten, Niger, Sudan, Nigeria, Bangladesch, Syrien, Mali, Gambia, Senegal, Tschad) zielen neben den zum Teil umfangreichen Länderprogrammen der Entwicklungszusammenarbeit auch die Sonderinitiativen 'Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren' und die 'Entwicklung und Stabilisierung Nordafrika-Nahost' darauf ab, die Perspektiven der Menschen in ihren Heimatländern zu erhalten und den Druck zu mindern, die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer aufzunehmen“, schreibt die Bundesregierung. EUNAVFOR MED diene als ein Beitrag zur Bekämpfung der humanitären Katastrophe im Mittelmeerraum. „Eine nachhaltige Lösung des Problems wird aber neben der Stabilisierung Libyens eine Verbesserung der sozio-ökonomischen Lebensumstände insbesondere in den Krisenländern Subsahara-Afrikas erfordern.“

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