+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.09.2015 Finanzen — Antrag — hib 474/2015

Grüne: Abgeltungsteuer abschaffen

Berlin: (hib/HLE) Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden. Stattdessen sollen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne der progressiven Einkommensteuer unterworfen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/6064), dass sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind. Veräußerungsgewinne sollen grundsätzlich progressiv besteuert werden. Spekulationsfristen sollen nicht gewährt werden. Werbungskosten sollen wieder abzugsfähig werden.

Die anonyme Abführung der heutigen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge begünstigt nach Angaben der Abgeordneten die Steuerhinterziehung enorm. „Der Wegfall der Erklärungspflicht für Kapitaleinkünfte in Verbindung mit der Anonymität der Abgeltungsteuer führt dazu, dass den Finanzämtern und Steuerfahndern wichtige Informationen und Indizien zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung fehlen“, schreiben die Abgeordneten, die außerdem die Privilegierung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen durch die Abgeltungsteuer als nicht vereinbar mit einem gerechten Steuersystem bezeichnen. „Die massive Ungleichbehandlung mit einem Steuersatzunterschied von bis zu 20 Prozentpunkten verstößt gegen jegliches Gerechtigkeitsempfinden“, wird kritisiert. Außerdem handele es sich um einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Damit sei die Abgeltungsteuer verfassungswidrig.

Hintergrund des Antrags ist ein im Oktober 2014 von 51 Ländern (darunter auch die Schweiz) unterzeichnetes Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Inzwischen seien diesem Abkommen über 90 Staaten beigetreten, schreibt die Fraktion. Ab 2016 soll Deutschland sämtliche Informationen über ausländische Konten von in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Personen erhalten. Die Entdeckungsgefahr bei im Ausland versteckten Konten werde dadurch massiv gesteigert und die Möglichkeit der Kapitalflucht weitgehend eingeschränkt, erwartet die Fraktion.

Erinnert wird, dass die Abgeltungsteuer mit ihrer massiven Privilegierung von Kapitalerträgen eingeführt worden sei, weil „die deutsche Regierung vermeintlich keine Handhabe gegen illegale Kapitalflucht hatte. Per Steuervergünstigung sollte das Kapital im Land gehalten und versteuert werden.“ Spätestens mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches könne dieses Argument nicht mehr gelten. „Die Abgeltungsteuer mit ihrer ursprünglichen Begründung wird spätestens dann obsolet“, heißt es in dem Antrag.

Marginalspalte