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01.10.2015 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 494/2015

Asiatische Investitionsbank wird gegründet

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland wird sich an der Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) in Peking (China) beteiligen. Dafür werde ein Kapitalanteil an der AIIB in Höhe von 4,4842 Prozent übernommen, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (18/6163). Ziel der AIIB als multilateraler Finanzinstitution sei es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern sowie mit regionalen Entwicklungs- und Finanzinstitutionen zusammenzuarbeiten. Die Tätigkeit der AIIB solle erhebliche Finanzierungslücken im Bereich Infrastruktur schließen, schreibt die Bundesregierung. Priorität sollten die Bereiche Energie, Verkehr, Telekommunikation, ländliche Infrastruktur, Stadtentwicklung und Logistik haben.

Der von der Bundesrepublik zu übernehmende Kapitalanteil entspricht 4,4842 Milliarden US-Dollar. Davon sind 900 Millionen Dollar in vier unterschiedlich hohen Jahresraten bis 2019 einzuzahlen. Der verbleibende Anteil von rund 3,6 Milliarden Dollar stellt Haftungskapital dar. Da für die Gehaltszahlungen der Bank an ihre Bediensteten Steuerfreiheit gilt, dürfte es zu Steuermindereinnahmen in sehr geringem Umfang kommen, erwartet die Bundesregierung. In der Bundesrepublik Deutschland Steuerpflichtige würden in nur sehr geringem Umfang bei der AIIB arbeiten. Auch eine Niederlassung der Bank in Deutschland würde nur wenige Personen beschäftigen.

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