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02.10.2015 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 500/2015

Hanning: Wir waren nie blauäugig

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) hat der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) August Hanning die Zusammenarbeit mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) verteidigt. Ohne diese Kooperation wäre der BND nicht in der Lage gewesen, seine Aufgaben zu erfüllen, zumal in den turbulenten Jahren nach den Anschlägen vom 11. September 2001, betonte Hanning in seiner Vernehmung am Freitag morgen. Er könne sich auch an keinen Vorgang erinnern, bei dem die Kooperation von der US-Seite dazu benutzt worden wäre, Ziele unter Verletzung deutscher Interessen aufzuklären. Der Vorwurf, die NSA habe in das gemeinsam mit dem BND in Bad Aibling betriebene Abhörsystem Suchmerkmale eingespeist, die zur Ausspähung europäischer Firmen und Institutionen geeignet waren, ist eines der Themen des Ausschusses.

Der heute 69jährige Hanning war von November 1998 bis November 2005 BND-Präsident und anschließend bis November 2009 Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Als er an die Spitze des Nachrichtendienstes gelangt sei, habe er die für Funkaufklärung zuständige Abteilung 2 in einem „kritischen“ Zustand vorgefunden, berichtete Hanning. Den Lauschern des BND habe damals die Gefahr gedroht, von dem rasanten technischen Wandel auf dem Gebiet der Telekommunikation und der Datenübermittlung, der Zunahme internet-basierter Verkehre und dem Ausbau neuer Glasfasernetze, abgehängt zu werden. Mit seinen begrenzten Ressourcen wäre der BND allerdings nicht in der Lage gewesen, aus eigener Kraft Abhilfe zu schaffen.

In dieser Situation empfand Hanning die Zusammenarbeit mit den Amerikanern als unentbehrliche Hilfe, als er sich 2002 angesichts der Herausforderung durch den Terrorismus und den Krieg in Afghanistan zur „Ertüchtigung“ der Funkaufklärung entschloss. „Die Amerikaner sind der Elefant, wir sind das Pony“, so habe er das Verhältnis zwischen NSA und BND immer gesehen. Der US-Dienst sei technisch unendlich überlegen gewesen, allerdings habe die deutsche Seite diesen Vorsprung durch Qualität ansatzweise wettmachen können: „Wir waren in Teilbereichen so gut, dass auch die NSA gestaunt hat.“

Grundlage der Zusammenarbeit, betonte Hanning, sei die „strikte Beachtung“ deutschen Rechts und deutscher Interessen gewesen. Dies habe nicht zuletzt auch für den gemeinsamen Betrieb der Abhöranlage in Bad Aibling seit 2002 gegolten. Bad Aibling habe bis dahin der US-Armee gehört, die die Einrichtung seit den 1950er Jahren genutzt habe. Als BND-Präsident drängte Hanning darauf, sie in deutsche Hoheit zu überführen. Er habe den bestehenden Zustand als „Relikt aus der Besatzungszeit“ empfunden, das die deutsche Souveränität verletze. Das Thema habe „schwierige Diskussionen“ ausgelöst. Auch im US-Kongress sei der Widerstand gegen die Abtretung einer so wichtigen Anlage zunächst groß gewesen. Beide Seiten hätten sich schließlich darauf geeinigt, dass der BND Bad Aibling übernahm, die Amerikaner aber den Zugang zu den dort gewonnenen Informationen behielten.

Die Gefahr von Interessenkonflikten in dieser Zusammenarbeit ist nach Hannings Ansicht gering. Es gebe hier und da „unterschiedliche Sichtweisen“, aber: „Bei 95 Prozent der Aufklärung gab es keine gegensätzlichen Interessen.“ Der BND sei dennoch nie „blauäugig“ gewesen, die „Sensibilität“ in der zuständigen Abteilung vielmehr „sehr hoch“, so Hanning: „Der BND hält sich strikt an Recht und Gesetz. Das ist der Ruf, den wir haben, und daran haben wir uns auch immer gehalten.“

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