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11.02.2016 Inneres — Antwort — hib 78/2016

Eingliederung von Behinderten

Berlin: (hib/STO) Zur Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ist es laut Bundesregierung in erster Linie notwendig, für deren Ausbildung und Beschäftigung weitere Arbeitgeber zu gewinnen und sie zu unterstützen. Dies erfolge „insbesondere im Rahmen der beschäftigungspolitischen Aktivitäten des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“. schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7467) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7306) und verweist dabei beispielhaft auf die „Initiative Inklusion“ und die „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“.

Arbeitslose schwerbehinderte Frauen sollten gemäß der Förderrichtlinie zur Initiative Inklusion bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze besonders berücksichtigt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Bei der „Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“ hätten Projektantragsteller darzulegen, dass und wie eine angemessene Berücksichtigung der Belange schwerbehinderter Frauen vorgesehen ist. Gefördert werden sollten insbesondere Beispiele für Vorgehens- und Verfahrensweisen, die dafür Vorbildcharakter haben.

Wie die Regierung ferner darlegt, fließt bei ihrem Programm „ zur intensivierten Eingliederung und Beratung schwerbehinderter Menschen“, das im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung mit 80 Millionjen Euro gefördert werde, die „durchgehende Berücksichtigung von Genderaspekten in Planung und Umsetzung der Projekte sowie die Sicherstellung der gleichen Zugangsmöglichkeiten für schwerbehinderte Frauen und Männer unmittelbar in die fachliche Bewertung der Projektanträge ein“.

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