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26.02.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 123/2016

Härtere Gangart gegen USA nach Snowden

Berlin: (hib/wid) Unter dem Eindruck der Snowden-Affäre hat das Auswärtige Amt im Herbst 2013 in der Kooperation mit US-Dienststellen in Deutschland „die Zügel angezogen“. Die Enthüllungen über Schnüffelaktivitäten der amerikanischen National Security Agency (NSA) auch gegen deutsche Interessen seien als „Einschnitt“ empfunden worden, berichtete der heutige deutsche Botschafter in Indien, Martin Ney, am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA): „Das Vertrauen in die Zusage der Einhaltung deutschen Rechts war doch erschüttert.“ Der 59-jährige Jurist Ney war seit 2010 stellvertretender Leiter, zwischen 2012 und 2015 Leiter der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes und Völkerrechtsberater der Bundesregierung.

Über seinen Schreibtisch gingen in dieser Zeit jährlich 50 bis 100 Anträge auf Genehmigung der Tätigkeit amerikanischer Vertragsfirmen der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte. Laut Nato-Truppenstatut gelten für diese Unternehmen, die entweder Versorgung und Betreuung der Truppen oder „analytische“ Dienstleistungen anbieten, Ausnahmen von deutschen handels- und gewerberechtlichen Vorschriften. Ihre Beschäftigten sind in Deutschland aufenthaltsberechtigt. Im übrigen haben sie sich laut Artikel 2 des Truppenstatuts an deutsches Recht zu halten. Die Genehmigung ihrer Tätigkeit im sogenannten „Docper-Verfahren“ erfolgt durch Austausch von Verbalnoten zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Botschaft, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Bis zum Sommer 2013 sei das Auswärtige Amt dabei nach dem Grundsatz verfahren, dass der „engste Verbündete“ Anspruch auf Vertrauen in die Rechtlichkeit seines Verhaltens habe. Bei der Überprüfung der US-Firmen seien daher lediglich Kriterien der Plausibilität angelegt worden, ob das Tätigkeitsprofil der betroffenen Firma dem Bedarf entsprach, den die US-Streitkräfte angemeldet hatten. Als dann Anfang August 2013 die US-Botschaft mit neuen Docper-Anträgen gekommen sei, wobei der zuständige Geschäftsträger ausdrücklich versichert habe, die betroffenen Firmen würden sich selbstverständlich an deutsches Recht halten, sei im Auswärtigen Amt die Frage aufgekommen: Können wir so weitermachen wie bisher? Die Antwort sei ein klares Nein gewesen.

Im Februar 2014 habe die Rechtsabteilung daher ein neues Genehmigungsverfahren entwickelt und sechs Punkte fixiert. Die Verpflichtung auf die Einhaltung deutschen Rechts wurde fortan nicht mehr als gegeben vorausgesetzt, sondern in jeder einzelnen Verbalnote nochmals ausdrücklich festgehalten. Über die Regelung im Truppenstatut hinaus musste die US-Seite zusagen, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass deutsches Recht eingehalten wird“. An der Überprüfung wurden künftig außer dem Auswärtigen Amt auch das Kanzleramt, das Verteidigungsministerium und das Innenministerium beteiligt. Die im Rahmenabkommen von 2001 vorgesehene „Beratende Kommission“ zur Klärung von Streitfragen wurde „reaktiviert“. Jedes betroffene Unternehmen musste einen Maßnahmenplan vorlegen, um zu garantieren, dass seine Mitarbeiter deutsches Recht beachteten. Die bisherige Praxis rückwirkender Genehmigungen hatte ab sofort ein Ende.

Die US-Botschaft habe „lange mit uns um die Formulierungen gerungen“, jedoch offenbar zunächst ohne Rücksprache mit Washington, berichtete Ney. Denn einige Zeit später seien die amerikanischen Verhandlungspartner nochmals mit dem Wunsch an das Auswärtige Amt herangetreten, die neuen Klauseln nachträglich zu ändern: „Wir haben gesagt, das geht auf keinen Fall.“ Daraus habe sich dann ein „ausgesprochen intensiver Dialog“ entwickelt „bis dahin, dass wir angedroht haben, Mitarbeiter von US-Firmen des Landes zu verweisen“.

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