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01.03.2016 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 127/2016

Schutz vor nicht einvernehmlichem Sex

Berlin: (hib/PST) Nach der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5384) hat auch die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf (18/7719) eingebracht, mit dem Schutzlücken des bestehenden Straftatbestands der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung geschlossen werden sollen. Auch die Koalitionsfraktionen haben die Absicht bekundet, Schutzlücken zu schließen. Ein dazu vom Justizministerium erarbeiteter Referentenentwurf ist seit längerem in der Ressortabstimmung, aber noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundestag zugeleitet worden. Gemeinsam ist den Entwürfen das Bestreben, den jetzigen Zustand zu ändern, dass es bei sexuellen Übergriffen oft zu einer Einstellung des Verfahrens nicht etwa wegen Mangels an Beweisen, sondern ausdrücklich wegen Nichterfüllung des Tatbestands kommt.

Während die Grünen in ihrem Gesetzentwurf den Begriff „Sexuelle Nötigung“ durch „sexuelle Misshandlung“ ersetzen und darunter den Tatbestand weiter fassen, wollen die Linken einen neuen Grundtatbestand der Strafbarkeit „nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen“ schaffen. Der deutlich artikulierte Unwillen soll dabei ausreichen, auch wenn es zu keiner Gegenwehr gekommen ist, beispielsweise aus Rücksicht auf die nebenan schlafenden Kinder. Zudem sollen „sexuelle Handlungen unter Ausnutzung besonderer Umstände“ unter Strafe gestellt werden, womit vor allem die bestehende Schutzlücke in sogenannten Überraschungsfällen geschlossen werden soll.

Die Fraktion betont in der Begründung, dass an dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ keinesfalls gerüttelt werden solle. Da es gerade bei Sexualdelikten häufig keine Zeugen gibt und daher Aussage gegen Aussage steht, wird es nach Einschätzung der Fraktion auch nach der vorgeschlagenen Neufassung des Strafgesetzes „nicht zwingend mehr Verurteilungen“ geben. Doch weiter heißt es in der Begründung: „In Fällen, bei denen aber zusätzliche Beweismittel zur Verfügung stehen und die bisher allein wegen der erwähnten Strafbarkeitslücken ungestraft blieben, werden künftig Verurteilungen ermöglicht.“

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