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11.04.2016 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 200/2016

Reform der Arbeitslosenversicherung

Berlin: (hib/CHE) Die Vorschläge von Grünen und Linken zur Reform der Arbeitslosenversicherung stoßen bei Experten auf ein geteiltes Echo. Das ergab eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, in dessen Mittelpunkt zwei Anträge der Oppositionsfraktionen standen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (18/5386) unter anderem, schon nach viermonatiger Beitragszeit einen zweimonatigen Bezug von Arbeitslosengeld zu gewähren und die Arbeitslosenversicherung für alle Selbständigen bezahlbar zu machen. Die Linksfraktion plädiert in ihrem Antrag (18/7425) unter anderem dafür, die Rahmenfrist, innerhalb derer Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre zu verlängern.

Unterstützt wurde dieser Vorschlag von Gerhard Bosch, Professor für Arbeitssoziologie an der Universität Duisburg-Essen. Angesichts der Zunahme befristeter Beschäftigungsverhältnisse sei eine Verlängerung der Rahmenfrist angebracht. Gerade die hohe Zahl befristeter Verträge bei Jugendlichen und deren fehlende soziale Absicherung zeige, dass es sich hier um eine „massive Problemlage“ und keine Trivialität handele, sagte Bosch. Bojana Markovic vom Verein für öffentliche und private Fürsorge betonte, es sei dringend nötig, die Zugangshürden zur Arbeitslosenversicherung zu senken, um deren Bedeutungsverlust entgegenzuwirken. Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer Bremen sprach sich ebenfalls für verkürzte Anwartschaftszeiten und eine längere Bezugsdauer von ALG I aus. Besonders für atypisch Beschäftigte sollten die Zugangshürden gesenkt werden. Es müsse wieder zum Grundprinzip werden, dass die Arbeitslosenversicherung eine Statussicherung auf niedrigem Niveau ermögliche, forderte Rosenthal. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schlug vor, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung in einer Hand zu organisieren. Viele Arbeitslose könnten mit dem ALG I kein existenzsicherndes Einkommen mehr erreichen, sagte DGB-Vertreter Johannes Jakob.

Kritik an den Oppositionsvorschlägen kam dagegen von Arbeitgebern. Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks sprach sich sowohl gegen eine längere Rahmenfrist als auch gegen verkürzte Anwartschaftszeiten für den Bezug von ALG I aus. Damit wäre eine massive Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten mit deutlich höheren Leistungsausgaben verbunden, betonte Schubert. Ähnlich argumentierte auch Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Verkürzte Beitragszeiten würden Fehlanreize zu kurzzeitigen Beschäftigungen setzen und dadurch Diskontinuität in den Erwerbsverläufen eher noch stärken, zeigte sie sich überzeugt. Wichtiger sei es, an den Ursachen unterbrochener Erwerbsverläufe anzusetzen und die passgenaue Qualifizierung der Arbeitslosen zu stärken, sagte Robra. Auf die finanziellen Mehrkosten verwies Manfred Schnitzler von der Bundesagentur für Arbeit. So würde eine verlängerte Rahmenfrist von drei Jahren bei gleichzeitiger Reduzierung der Anwartschaftszeiten auf vier Monate die Arbeitslosenversicherung mit 1,3 Milliarden Euro jährlich belasten, rechnete er vor.

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