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22.04.2016 Gesundheit — Antwort — hib 229/2016

Keine Prüfung der KBV im Jahr 2001

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung weist Vorwürfe zurück, im Zusammenhang mit den umstrittenen Immobiliengeschäften der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ihre gesetzliche Aufsichtspflicht regelmäßig vernachlässigt zu haben. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe 1996 die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der KBV geprüft. Zum 1. Januar 2005 sei dann die Prüfaufgabe nach Paragraf 274 SGB V auf das Bundesversicherungsamt (BVA) übertragen worden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/8152) auf eine Kleinen Anfrage (18/8023) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Körperschaften alle fünf Jahre geprüft werden müssen, eine Prüfung der KBV wäre somit auch 2001 fällig gewesen. Dass bis zur Übertragung der Aufgabe auf das BVA „einmalig“ der Prüfturnus vom Ministerium nicht eingehalten werden konnte, sei unter anderem auf die „personellen Engpässe in der Prüfgruppe“ zurückzuführen. Die Behauptung, das Ministerium habe die Prüfung „mehrfach versäumt“, sei somit nicht korrekt.

Die Vorgänge zeigten aber, dass es notwendig sei, „intensiv und kurzfristig zu prüfen“, wie die Regelungen weiterentwickelt werden müssten, um den insgesamt gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

Das BVA habe darauf hingewiesen, dass seit 2010 alle zu prüfenden Institutionen von den Prüfern aufgesucht worden seien. Eine „vollumfängliche“ Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung sei aber wegen der angespannten Personallage in der Prüfgruppe nicht möglich gewesen. Es sei jedoch zugesagt worden, dass die Prüfaufträge zeitnah verstärkt abgearbeitet würden.

Die hier im Zusammenhang mit der KBV zugrunde liegenden Sachverhalte seien im Übrigen sehr komplex. So seien in vielen Fällen weder die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeige- und Genehmigungspflichten beachtet, noch die zuständige Vertreterversammlung beteiligt worden. „Insoweit wurden die damit bestehenden Kontrollmechanismen in besonderer Weise umgangen.“

Die KBV, die 2004 von Köln nach Berlin umzog, hatte vom Bundesgesundheitsministerium keine Genehmigung zum Bau einer Repräsentanz in der Hauptstadt bekommen. Die KBV ging daraufhin eine Kooperation mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ein, die im Auftrag der Ärzteorganisation das Bürogebäude errichten sollte, um es dann an die KBV zu vermieten. Dazu gründete die Bank die APO KG.

Später folgten in direkter Nachbarschaft weitere Bauten für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Die APO KG geriet dadurch in finanzielle Schieflage. 2010 übernahm die KBV die überschuldete APO KG fast komplett, ohne die nötige Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums als Aufsichtsbehörde. Die KBV gewährte der Gesellschaft Mieterdarlehen in Höhe von derzeit 57,3 Millionen Euro. Die KBV hat in der Vergangenheit außerdem mit Wertpapiergeschäften erhebliche Verluste gemacht.

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