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04.07.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 407/2016

Programme zur Grenzsicherung in Afrika

Berlin: (hib/JOH) Bei der Prüfung des Vorhabens „Better Migration Management“ und bei der Planung der Maßnahmen werden nach Angaben der Bundesregierung „die strengen Vorschriften und Standards der deutschen Entwicklungszusammenarbeit angesetzt, die für alle Projekte gelten“. Noch stehe aber nicht fest, welche konkreten Aktivitäten im Rahmen des Vorhabens umgesetzt werden sollen, schreibt sie in einer Antwort (18/8928) auf eine Kleine Anfrage (18/8682) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch sei noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, welche Ausrüstungsgegenstände den Partnern zur Verfügung gestellt werden sollen.

Im Rahmen des „Better Migration Management“-Programms will die Europäische Union unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) in zehn Ländern Regionalvorhaben zur Grenzsicherung durchführen, etwa in Ägypten, Eritrea, Südsudan und Sudan. Die Grünen werfen EU und Bundesregierung vor, damit autoritäre Regimen in Afrika zu unterstützen, die Grenzsicherung der Europäischen Union über die eigenen Grenzen hinaus zu verlagern, Flucht- und Migrationsbewegungen aufzuhalten oder umzulenken und so Flüchtlinge und Migranten vom Weg nach Europa abzuhalten.

Die Bundesregierung betont, sie stelle im Rahmen der politischen Steuerung der relevanten Vorhaben sicher, dass die menschenrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Außerdem thematisiere sie Fragen der Menschenrechte regelmäßig in Gesprächen mit den afrikanischen Partnerländern. Eine Wiederaufnahme der deutschen bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Sudan und Eritrea sei nicht geplant, versichert sie zudem. Dies schließe eine „punktuelle Unterstützung“ aus Mitteln der Übergangshilfe und der Sonderinitiativen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie eine Beteiligung an oder Finanzierung von multilateralen Vorhaben von Organisationen der Vereinten Nationen oder der EU jedoch nicht aus.

Die Vorhaben würden „nach Möglichkeit staatsfern umgesetzt“ und dienten in erster Linie der Verbesserung der Lebensumstände vulnerabler Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Flüchtlingen und Migranten, heißt es in der Antwort weiter. So zielten die Maßnahmen darauf ab, den Unterschied zwischen der Strafverfolgung von Menschenschmugglern und -händlern und der (menschen-)rechtlichen Schutzverantwortung gegenüber den vulnerablen Gruppen „auf allen Ebenen“ zu etablieren. Als wichtige Maßnahmen nennt die Regierung die Sensibilisierung von Grenzpersonal, die Vereinfachung der Identifizierung von Opfern und die Vernetzung von lokalen Behörden mit zivilgesellschaftlichen Hilfsorganisationen.

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