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01.12.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 716/2016

Keine Finanzierung fossiler Projekte

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung unterstützt in der Entwicklungszusammenarbeit den Neubau von Kohlekraftwerken und die Ertüchtigung bereits stillgelegter Kohlekraftwerke nicht mehr. Das schreibt sie in einer Antwort (18/10447) auf eine Kleine Anfrage (18/10187) der Fraktion Die Linke. Die Finanzierung der Modernisierung von Kohlekraftwerken sei nur in Ausnahmefällen und anhand strenger, kumulativ geprüfter politischer und technischer Kriterien zulässig. So müsse das Projekt unter anderem kohärent mit der nationalen Klimapolitik und Klimaschutzstrategie des Partnerlandes sein und die besten verfügbaren Technologien laut EU-Industrieemissionsrichtlinie nutzen. Außerdem müsse es einen signifikanten Beitrag zur Energieversorgungssicherheit sowie einen nachweisbaren Beitrag zum Zugang zu Energie für ärmere Bevölkerungsschichten leisten. Grundlage dieses Vorgehens ist laut Bundesregierung ihr Bericht „zur internationalen Kohlefinanzierung für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages“.

Die Linksfraktion hatte Medienberichte angeführt, denen zufolge die Weltbank entgegen dem zugesagten Kohleausstieg über ihre Entwicklungsbank International Finance Corporation (IFC) weiter fossile Projekte in der ganzen Welt finanziere. Die Bundesregierung dementiert dies jedoch. Die IFC vergebe keine Kreditlinien oder Darlehen an Finanzintermediäre, die auf die Finanzierung von Kohleprojekten abzielen, betont sie. Sie will jedoch nicht ausschließen, dass einige der Finanzintermediäre, an denen IFC Eigenkapitalbeteiligungen halte oder an die IFC generelle Kreditlinien vergeben habe, Anteile an fossilen Projekten in begrenztem Ausmaß hielten. In drei Fällen stelle die IFC zurzeit Kredite an Finanzintermediäre für die Zwecke von Infrastrukturprojekten zur Verfügung, die potenziell auch fossile Unterprojekte beinhalten könnten.

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