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16.01.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 15/2017

Gesetz zur Datennutzung durch die WSV

Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) soll künftig die von Binnenschiffen ausgesendeten Identifikationsdaten beispielsweise für Verkehrs-, Unfall-, Schleusen- und Liegestellenmanagement oder für eigene statistische Zwecke nutzen können. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes“ (18/10818) ab. Regelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch die WSV sind danach vor dem Hintergrund des verstärkten Einsatzes von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (River Information Services - RIS), insbesondere der Einführung einer Nutzungspflicht des automatischen Schiffsidentifikationssystems (Automatic Identification System - AIS) in der Binnenschifffahrt erforderlich.

Mit der Novelle verbindet die Regierung laut Gesetzesbegründung das Ziel, „Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Umweltfreundlichkeit, Interoperabilität und Effizienz des Verkehrssystems Binnenschiff/Wasserstraße zu erhöhen“. Gleichzeitig sollen die Daten auch für die amtliche Verkehrsstatistik sowie für die Erhebung von Schifffahrtsgebühren nutzbar gemacht werden. Die WSV soll mit der Gesetzesänderung außerdem in die Lage versetzt werden, bei ihr vorhandene RIS-Daten den Transportbeteiligten zur Optimierung der Logistikkette zur Verfügung stellen zu können.

Notwendig ist die Neuregelung laut Bundesregierung auch deshalb, da in Zukunft vermehrt eine Automatisierung und Fernbedienung von Schifffahrtsanlagen - wie etwa Schleusen - erforderlich sei, um den Betrieb der Schifffahrtsanlagen wirtschaftlicher zu gestalten. „Dadurch fallen bei der WSV in zunehmendem Maße Betriebs-, Audio- und Videodaten an, für deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die Datenmissbrauch verhindert“, heißt es in der Vorlage.

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