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18.01.2017 Inneres — Ausschuss — hib 23/2017

Innenausschuss beriet über Fall Amri

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwoch mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und den Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, und der Bundespolizei, Dieter Romann, sowie einem Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über Erkenntnisse zum Terroranschlag in Berlin vom 19. Dezember vergangenen Jahres und daraus folgenden Konsequenzen beraten. Der Bundesinnenminister berichtete dabei unter anderem über operative Schritte sowie über Gesetzesvorhaben, über die er sich mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verständigt hatte. Dazu zählten Maßnahmen etwa zur Abschiebehaft für sogenannte Gefährder, zur Ausweitung der Nutzung elektronischer Fußfesseln, zur Residenzpflicht für Asylbewerber, die über ihre Identität täuschen, sowie zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams. Zugleich versicherte er, dass sein Haus jede Form der Aufklärung des Falls durch das Parlament unterstütze.

Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich, inwiefern der Bund im Fall des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, betroffen gewesen sei. Sie zeigte sich zugleich offen für weitere Sondersitzungen des Ausschusses zu dem Thema als auch für eine etwaige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu dem Fall.

Die SPD-Fraktion warf mit Blick auf das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) die Frage nach Gefährdern auf, die ähnlich wie Amri eingestuft sind. Auch wollte sie wissen, ob man im GTAZ einen vollständigen Überblick über Alias-Namen von Gefährdern habe.

Die Fraktion Die Linke mahnte, dass man zunächst erst einmal eine klare Analyse brauche, wo in dem Fall Fehler gemacht worden seien. Sie machte deutlich, gegebenenfalls an der Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses festzuhalten. Auch wollte sie unter anderem wissen, ob ausgeschlossen werden könne, dass Amri von Sicherheitsbehörden als V-Mann geführt wurde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte, die Aufklärungsarbeit voranzutreiben. In dem Fall seien gravierende Fehler gemacht worden. Bevor man nicht wisse, wie es zu solchen Fehlern gekommen sei, könne man nicht über die richtigen Konsequenzen diskutieren. Auch erkundigte sich die Grünen-Fraktion unter anderem gleichfalls danach, ob ausgeschlossen werden könne, dass Amri V-Person oder Kontaktperson einer Sicherheitsbehörde war oder dass es Interesse gegeben habe, ihn als Quelle anzuwerben.

De Maizière unterstrich, dass man aufklären und zugleich bereits die schon als notwendig erkannten Konsequenzen ziehen müsse. Münch betonte, dass Amri keine V-Person für die Polizei gewesen sei. Auch der BfV-Vertreter machte für sein Haus deutlich, dass Amri keine Quelle gewesen und auch kein Werbungsvorgang gewesen sei.

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