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22.03.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 181/2017

Geändertes Fahrlehrergesetz beschlossen

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Fahrlehrergesetz (18/10937) zugestimmt. Unions- und SPD-Fraktion votierten für die Vorlage in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.

Mit der Reform des Fahrlehrerrechts sollen insbesondere die Berufszugangsregelungen, die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Zu den zahlreichen Änderungen, die auf Betreiben der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorgenommen wurden, zählt unter anderen die Wiederaufnahme der Arbeitszeitbeschränkung für Fahrlehrer auf maximal 495 Minuten pro Tag (11 Stunden a 45 Minuten), die im Regierungsentwurf nicht enthalten war. Außerdem wird die Zahl der Zweigstellen, die eine Fahrschule haben darf, auf zehn begrenzt. Ursprünglich war eine Begrenzung nicht geplant.

Abgeschafft wird die von der Regierung geplante Übergangsfrist. Die Regelungen zu Kooperationen zwischen Fahrschulen und den Möglichkeiten, Zweigstellen zu eröffnen, sollten ursprünglich erst ab dem 1. Juni 2019 Anwendung finden. Gestrichen wird zudem der von der Regierung geplante Ausschluss der „freien Mitarbeiterschaft“ bei Fahrschulen. Dies wird nun weiterhin möglich sein.

Die Unionsfraktion sei „sehr zufrieden mit dem Paket“, wie ihr Vertreter vor dem Ausschuss sagte. Ein langer Prozess komme damit zu einem guten Ende. Was die Änderungen angeht, so habe man dabei Forderungen aus der Fahrlehrerschaft ebenso wie Vorschläge des Bundesrates umgesetzt.

Von einem „guten Gesetzentwurf“ sprach der Vertreter der SPD-Fraktion. In dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen seien viele Hinweise aus der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 8. März 2017 aufgenommen worden. Kritik aus den Reihen der Opposition, das Gesetz regle die Überwachung der Fahrschulen nicht ausreichend, entgegnete der SPD-Vertreter, dies sei Ländersache.

Die Wiederzulassung der „freien Mitarbeiterschaft“ bei Fahrschulen ist aus Sicht der Linksfraktion „ein echtes Problem“, wie deren Vertreter sagte. In Verbindung mit der Möglichkeit bis zu zehn Zweigstellen zu eröffnen stelle dies „ein Einfallstor für eine veränderte Landschaft im Fahrschulwesen dar“. Daher lehne seine Fraktion den Änderungsantrag ab , trotz der darin enthaltenen Verbesserungen.

Von einer überfälligen Reform sprach der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Grundsätzlich positiv bewertete er auch den vorgelegten Änderungsantrag. Kritisch sehe seine Fraktion jedoch den weiteren Einsatz freiberuflicher Fahrlehrer vor dem Hintergrund, dass es darum gehen müsse, faire und sozialverträgliche Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, sagte der Grünenvertreter. Bei der Abstimmung zu dem Änderungsantrag votierten die Grünen mit Enthaltung.

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