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21.06.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 384/2017

Eingeschränkte Abgabe von Wetterdaten

Berlin: (hib/HAU) Der Deutsche Wetterdienst (DWD) soll meteorologische Daten und Leistungen entgeltfrei abgeben dürfen. Unions- und SPD-Fraktion stimmten am Mittwoch im Verkehrsausschuss bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/11533) in der durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung zu. Zukünftig sollen Leistungen des DWD zur Unterstützung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden für die öffentliche Verbreitung über moderne Kommunikationsmittel sowie die Bereitstellung von Geodaten über Geodatendienste im Rahmen der nationalen Geodateninfrastruktur entgeltfrei sein.

Die von Union und SPD initiierten Änderungen im Regierungsentwurf sehen Einschränkungen bei der entgeltfreien Bereitstellung von Dienstleitungen des DWD an die Allgemeinheit vor. Beschränkt wird diese auf die Herausgabe amtlicher Warnungen über Wettererscheinungen, „die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können“ sowie auf die „Überwachung der Atmosphäre auf radioaktive Spurenstoffe und die Vorhersage deren Verfrachtung“. Ursprünglich sollten weit mehr Leistungen des DWD entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die Änderung. Es sei gut, dass nun klar benannt sei, welche Leistungen an den Markt gebracht werden dürfen, sagte ein Fraktionsvertreter während der Sitzung. Alles andere hätte seiner Aussage nach zu einem Eingriff in einen funktionierenden Markt der Wetterdienstleistungen geführt. Zugleich lobte er den „Open-Data Ansatz“ des Gesetzentwurfes. Bei der Öffnung der Datenbankbestände und deren Weitergabe gebe es aber nach wie vor zu viele Kann-Regelungen, kritisierte er. Es fehle an offenen Programmierschnittstellen, um die Daten in Echtzeit nutzbar machen zu können.

Mit den Änderungsanträgen werden sichergestellt, dass der DWD nicht als Konkurrent auf dem Markt auftritt, hieß es von der Unionsfraktion. Damit sei Bedenken der privaten Wetterdienstleistungsanbieter entgegengetreten worden, die mit dem Gesetz einen Eingriff in den Markt verbunden gesehen hätten, sagte der Vertreter der CDU/CSU-Fraktion.

Kritik an den Änderungen durch die Koalitionsfraktionen gab es von der Linksfraktion. Die Anträge von Union und SPD würden dem eigentlichen Ansinnen des Gesetzentwurfes entgegenlaufen, sagte der Fraktionsvertreter. In der jetzigen Fassung habe das Gesetz längst nicht die Bedeutung, wie noch in der Regierungsvorlage und sei daher für die Linksfraktion nicht zustimmungsfähig. Es sei bedauerlich, dass der bei einer Expertenanhörung deutlich gewordenen singulären Position der Wetterdienstleistungsanbieter gefolgt worden sei.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, durch die Änderungen habe man einen gangbaren Weg gefunden, was auch der DWD und die privaten Anbieter bestätigt hätten. Seine Fraktion sei zufrieden mit dem, was nun vorliegt. Hauptanliegen der SPD sei es gewesen, dass die Warnwetter App des DWD in ihrer jetzigen Form „nicht angetastet wird“.

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