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28.06.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 410/2017

UVP-Novelle beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwoch eine umfassende Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf der Bundesregierung (18/11499) in geänderter Fassung. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Der Entwurf soll am Donnerstag ohne Aussprache abschließend beraten werden.

Mit der Novelle sollen die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben angepasst werden. Europarechtlicher Anpassungsbedarf besteht, da die UVP-Änderungsrichtlinie (2014/52/EU, 16. April 2014) in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie sieht vor, den Bereich der Schutzgüter zu erweitern. Künftig sollen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beispielsweise auch der Flächenschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken betrachtet werden. Die Öffentlichkeit der UVP soll durch ein zentrales Internetportal gestärkt werden. Wesentlicher Anpassungsbedarf im UVPG ergibt sich aus der Richtlinie laut Begründung bei der Ausgestaltung der Verfahrensschritte einer UVP. Darüber hinaus soll die Novelle zum Anlass genommen werden, das Bundesrecht „zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung.

Mit ihrem Änderungsantrag stellen die Koalitionsfraktionen unter anderem das Verhältnis von Fachrecht zum UVPG klar. Die UVPG-Regelungen finden demnach künftig Anwendung, wenn das Fachrecht „die wesentlichen Anforderungen dieses Gesetzes nicht beachtet“. Im Regierungsentwurf war eine Anwendung des Fachrechts ausgeschlossen, wenn diese „ in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen“. Zudem werden zahlreiche Änderungswünsche des Bundesrats (18/11948), denen die Bundesregierung zugestimmt hatte, berücksichtigt.

Mit einem gesonderten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird der Gesetzentwurf um weitere Änderungen im Bundesberggesetz erweitert. Damit sollen Vorgaben der „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI) umgesetzt werden, der es laut Begründung um Finanztransparenz und Rechenschaftspflichten im Bergbau geht. Künftig sollen Behörden demnach der Öffentlichkeit auf Antrag Auskunft über zum Beispiel Inhaber und Laufzeit von Bergbauberechtigungen geben.

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