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31.08.2017 Inneres — Antwort — hib 488/2017

Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz

Berlin: (hib/JOH) Alle durch die Gesichtserkennungssysteme erhobenen Daten am Berliner Bahnhof Südkreuz werden nach Ende der Erprobung entsprechend der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicher gelöscht. Eine Übermittlung jeglicher Daten während des Testzeitraumes sei ausgeschlossen, da die Systeme in einem „abgeschotteten gesicherten Netzwerk ohne Zugriff auf das Internet“ betrieben würden. schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/13350) auf eine Kleine Anfrage (18/13229) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Rahmen des gemeinsamen Pilotprojektes „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ vom Bundesministerium des Innern, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutscher Bahn AG wird derzeit der Einsatz von intelligenter Videoanalysetechnik erprobt. Im Teilprojekt 1 testet die Bundespolizei bereits seit dem 1. August 2017 für sechs Monate drei verschiedene Systeme zur automatisierten Gesichtserkennung. In einem zweiten Testszenario soll die Erprobung sogenannter intelligenter Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erfolgen, schreibt die Bundesregierung. Dieses zweite Testszenario finde zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Die Regierung betont, dass sich als Testperson jede volljährige Person habe melden können, die den Bahnhof Berlin Südkreuz im Testzeitraum regelmäßig nutze. Der „Gesichtserkennungs-“/„Nichterkennungsbereich“ im Bahnhof sei entsprechend gekennzeichnet, so dass Reisende, welche den Erfassungsbereich nicht betreten möchten, diesem leicht ausweichen könnten. Daten von Personen, die nicht zum Probandenkreis gehörten, würden im Rahmen der allgemeinen Videoüberwachung auf dem Bahnhof Berlin Südkreuz temporär gespeichert.

Die mit den Herstellern der Technik geschlossenen Verträge enthielten sogenannte technische „No-spy-Klauseln“, schreibt die Bundesregierung. Hiermit solle die Virenfreiheit von Software und der Ausschluss unerwünschter Funktionen, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Software, Hardware oder Daten gefährden, gewährleistet werden.

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