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11. Juni 2015 Presse

Bundestagspräsident Lammert informiert Abgeordnete über Angriff auf das Datennetz des Parlaments

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat heute die Abgeordneten über den Angriff auf das Datennetz des Deutschen Bundestages folgendermaßen unterrichtet:

„Der Angriff auf das Datennetz des Deutschen Bundestages war heute erneut Thema im Ältestenrat mit einem Bericht der zuständigen IuK-Kommission.

In den zurückliegenden zwei Wochen ist es nach den bisherigen Feststellungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundestagsverwaltung zu keinen Datenabflüssen mehr gekommen. Das bedeutet nicht, dass der Angriff endgültig abgewehrt und beendet wäre.

Die bisherigen Analyseergebnisse legen vielmehr nahe, neben der laufenden Systembereinigung rasch auch mindestens in Teilen mit einer Neuaufsetzung des IT-Systems des Deutschen Bundestages zu beginnen, unabhängig von der Dauer der parallel weiter zu führenden forensischen Analyse. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das nicht mit einem Austausch von Hardware verbunden. Die Bundestagsverwaltung wird bei der Umsetzung die Expertise eines noch zu beauftragenden externen Dienstleisters einbeziehen und auch weiterhin die Beratungskapazität des BSI in Anspruch nehmen.

Das weitere Vorgehen wird von der IuK-Kommission und den Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen eng begleitet werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die weiteren Untersuchungen begleiten. Der Verfassungsschutz wird danach vom BSI die notwendigen Informationen aus dessen Analyseergebnissen erhalten und seinerseits sicherstellen, dass wichtige Hintergrundinformationen des BfV für die Abwehrmaßnahmen dem Bundestag rasch zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nicht innerhalb des IT-Systems (Abgeordnetenbüros, Fraktionen, Verwaltung) des Bundestages tätig.

Zwischenzeitlich ist auch der Generalbundesanwalt in die Prüfung eingetreten, ob in der vorliegenden Angelegenheit ein Anfangsverdacht für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat gegeben ist. Ein entsprechender Fragenkatalog wird zeitnah von der Bundestagsverwaltung beantwortet werden.“

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