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Menschenrechte

Debatte über die deutsche Menschenrechtspolitik

Grundschüler stehen im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einzelnen Buchstaben, die das Wort Bildung ergeben.

(dpa)

Seit 2001 legt die Bundesregierung alle zwei Jahre in ihrem Menschenrechtsbericht die deutsche Menschenrechtspolitik für Deutschland und die Welt dar. Am Donnerstag, 1. Oktober 2015, berät der Bundestag ab 12.15 Uhr über den elften Bericht (18/3494), den das Bundeskabinett im Dezember 2014 vorgelegt hat, und stimmt darüber auf der Grundlage einer Empfehlung des Menschenrechtsschutzes (18/6183) ab. Für die Debatte sind 60 Minuten angesetzt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Aktionsplan 2014 bis 2016

Im ersten Berichtsteil geht es um die Menschenrechte in Deutschland im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union. Der zweite Teil beschreibt die Grundlagen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik im Ausland und deren Umsetzung in internationalen Organisationen, insbesondere im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Außerdem stellt er die Menschenrechtslage in 72 ausgewählten Ländern dar, etwa die dramatische Situation von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Irak und Syrien.

Ergänzt wird der Bericht durch den Aktionsplan Menschenrechte, in dem die Bundesregierung die Kernpunkte deutscher Menschenrechtspolitik für den Zeitraum von 2014 bis 2016 formuliert. Danach setzt sich die Bundesregierung unter anderem für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und den Kampf gegen den Menschenhandel ein. Außerdem will sie sich weiterhin für eine verbesserte und einheitliche Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen einsetzen. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sollte ihrer Ansicht nach auf hohen Schutzstandards sowie fairen und wirksamen Verfahren beruhen, mit denen Missbrauch verhindert werden kann.

Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung

Brennpunktthema des aktuellen Menschenrechtsberichts ist die weibliche Genitalverstümmelung, die in 28 Ländern Afrikas, aber auch im Süden der Arabischen Halbinsel und in einigen Ländern Asiens praktiziert wird. Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen sind weltweit etwa 130 Millionen Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen, jedes Jahr kommen etwa drei Millionen junge Mädchen dazu.

Die Bundesregierung verurteilt diese Praxis in ihrem Bericht als „eine schwere Menschenrechtsverletzung“, die „Ausdruck von Diskriminierung und Gewalt gegen das weibliche Geschlecht“ sei und setzt sich nach eigenen Angaben innerhalb und außerhalb Deutschlands mit Nachdruck für die Beseitigung dieser Praxis ein. So stehen bei den Maßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog sowie die Stärkung der Leistungsfähigkeit von staatlichen und privaten Organisationen im Vordergrund.

Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Linken (18/6193), in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wird, die Empfehlungen der Staatenberichte der Vereinten Nationen für Deutschland zu den internationalen Pakten über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu berücksichtigen. (joh/30.09.2015)

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