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Inneres

Ankunftsnachweis für ankommende Flüchtlinge

Illustration: Ankunftsnachweis

Ankommende Flüchtlinge sollen einen Ankunftsnachweis erhalten. (dpa)

Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste sollen nach dem Willen der schwarz-roten Regierungskoalition künftig früher als bisher registriert werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7043) ab, über den der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2016, ab etwa 17.35 Uhr 45 Minuten lang abschließend debattiert. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen den zuständigen Stellen „medienbruchfrei“ zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen die Asylsuchenden eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung erhalten, den sogenannten Ankunftsnachweis.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Datenspeicherung beim ersten Kontakt

Zu den schon heute zu speichernden „Grundpersonalien“ wie Namen, Geburtsdatum und -ort sollen dem Entwurf zufolge für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste künftig weitere Daten gespeichert werden. Dazu zählen etwa die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, das Herkunftsland und Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Diese Daten sollen gemeinsam ein „Kerndatensystem“ bilden, auf das die am Asylverfahren beteiligten Behörden im Falle ihrer Zuständigkeit zurückgreifen können. Die Daten sollen nicht erst bei der Stellung eines Asylantrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem ersten Kontakt erhoben und zentral gespeichert werden.

Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem

Der Kreis der Behörden, die die Daten an das Kerndatensystem übermitteln, soll „auf alle zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Personen befugte Stellen erweitert“ werden. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind dies den Angaben zufolge vor allem die Aufnahmeeinrichtungen, die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, die Polizeivollzugsbehörden der Länder sowie die Ausländerbehörden.

Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden alle zur Registrierung befugten Stellen zudem mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ausgerüstet, mit dem sie unverzüglich feststellen können, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Informationen aus dem Kerndatensystem

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sollen allen öffentlichen Stellen „die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen die Informationen aus dem Kerndatensystem“ zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft laut Bundesinnenministerium neben den Sicherheitsbehörden insbesondere das BAMF, die Aufnahmeeinrichtungen, die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden.

Der Ankunftsnachweis soll der Vorlage zufolge von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und BAMF-Außenstellen ausgestellt werden und laut Ministerium „grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein“. (sto/05.01.2016)

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