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Landwirtschaft

Reform der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe

Umgestürzte Bäume, die zum Teil schon im Wasser der Ostsee liegen, prägen das Bild am Weststrand auf der Ostsee-Halbinsel Fischland-Darss-Zingst.

Der Bundestag berät über die Aufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“. (dpa)

Der Bundestag berät über die geplante Änderung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) am Donnerstag, 7. Juli 2016. Die Debatte dauert eine Dreiviertelstunde und beginnt voraussichtlich um 14.05 Uhr. Die Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe erfolgt auf Grundlage eines Regierungsentwurfs (18/8578, 18/8958), der die ländlichen Räume sichern und weiterentwickeln soll.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Wirtschaftliche Entwicklung soll nicht stagnieren

Mit der Änderung sollen die sogenannten Agrarumweltmaßnahmen um „Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union“ erweitert werden.

Darunter fallen unter anderem Fördermöglichkeiten im ländlichen Tourismus außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe, zur Umnutzung nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz sowie Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe. Die Bundesregierung begründet die Gesetzesänderung damit, dass viele ländliche Gebiete aufgrund unzureichender oder fehlender Infrastruktur in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stagnieren oder sich in einer Abwärtsspirale befinden. Ein Eingreifen sei notwendig, weil diese Entwicklung den „Fortbestand einer vielfältigen, leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft“ gefährde.

Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/9074) und über einen Entschließungsantrag der Linken (18/9102), die Förderung jährlich um mindestens 200 Millionen Euro aus Bundesmitteln zu erhöhen. (eis/06.07.2016)

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