Gökay Akbulut
Sozialwissenschaftlerin Die Linke
Geboren 1982 in Pinarbasi/ Türkei; ledig.
Juni 2003 Abitur Gymnasium Hamm Hamburg; Oktober 2003 bis September 2008 Studium Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Politische Wissenschaft, Soziologie und Öffentliches Recht; Auslandssemester an der Concordia University of Montreal, Canada; Praktika: 2007 Vereinte Nationen, Hauptquartier New York City USA, 2006 Abgeordnetenbüro DIE LINKE Deutscher Bundestag, Berlin; Aushilfstätigkeiten als Kellnerin und Call-Center Mitarbeiterin.
2010 bis 2011 sozialpädagogische Betreuung von benachteiligten Jugendlichen, Bildungsträger Berlin; 2011 bis 2015 Projektmitarbeiterin ESF Projekt „Übergang Schule Beruf für SchülerInnen mit Migrationshintergrund“, Jugendagentur eG Heidelberg; 2012 bis 2016 freiberufliche Dozentin, Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH Mannheim; 2016 bis 2017 Referentin für Migration und Bildung Rosa-Luxemburg Stiftung Baden-Württemberg, Stuttgart.
Ehrenamt: Seit Mai 2014 Gemeinderätin für die Die Linke in Mannheim; Ausschüsse und Gremien: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, Ausschuss für Bildung und Gesundheit, Integrationsausschuss; Mitgliedschaften: GEW, Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg, attac, Mehr Demokratie e.V., Landesarbeitsgesmeinschaft Frauen der LINKE Baden-Württemberg.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Baden-Württemberg
Wahlkreis 275: Mannheim
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Mannheimer Abendakademie, Mannheim,
- Dozentin
- Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin,
- Referentin
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Mannheimer Abendakademie, Mannheim,
- Mitglied des Verwaltungsrates (bis 26.06.2018)
- Stadt Mannheim, Mannheim,
- Mitglied des Stadtrates, jährlich, Stufe 3 (bis 26.06.2018)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.